Wahl-O-Mat: Bundeszentrale wehrt sich

von Redaktion

Köln/Berlin – Gegen das gerichtliche Verbot des Wahl-O-Maten zur Europawahl in seiner jetzigen Form will die Bundeszentrale für politische Bildung Beschwerde einlegen. Als Betreiber des Angebots geht sie damit gegen eine Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vor. Das Gericht hatte beanstandet, der Wahl-O-Mat benachteilige kleinere und unbekanntere Parteien. Die Richter bemängelten, dass man auf der Seite nur jeweils acht Parteien auswählen kann, um sie mit eigenen Positionen zu vergleichen. Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte daraufhin den Wahl-O-Mat für die Europawahl vorläufig vom Netz genommen.

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