Berlin – Das Bundeskabinett soll heute bereits über den Gesetzentwurf zum Wolf entscheiden. Wie berichtet, soll die „Entnahme“, also das Abschießen von Wölfen mit problematischem Verhalten, damit erleichtert werden.
Die Regelung sieht vor, dass Wölfe geschossen werden können, wenn sie Nutztiere gerissen oder sich Menschen genähert haben. Im Gesetz wird ein „ernster Schaden“ für die Bestände von Weidetierhaltern als Maßstab genommen; bisher hatten Gerichte Abschussgenehmigungen erst bei „existenziellen“ Schäden passieren lassen. Als problematisch gilt, wenn ein Tier zwei Mal die empfohlene Schutzzaunhöhe von 1,20 Meter überwunden hat oder Menschen näher als 30 Meter gekommen ist. Geschossen werden dürfen auch andere Mitglieder des Rudels. Solange bis der Vorfall nicht wieder vorkommt. Grund: Wölfe geben ihr „Wissen“ über Beutemöglichkeiten im Rudel weiter. 2018 hatte es zwei Abschussgenehmigungen aufgrund von landesrechtlichen Bestimmungen gegen Problemwölfe gegeben. W. KOLHOFF