Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will noch in diesem Jahr die Weichen für ein Verbot sogenannter Konversionstherapien gegen Homosexualität stellen. Er werde vor der Sommerpause das Gespräch mit dem Bundesjustizministerium suchen, sagte Spahn gestern bei der Vorstellung eines Gutachtens zu dem Thema. Noch in diesem Jahr solle ein Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung gehen. Von den Parteien im Bundestag erhielt Spahn breite Unterstützung.
Die von ihm eingesetzte Kommission habe gute Lösungsansätze aufgezeigt, wie ein Verbot dieser Therapien geregelt werden könne, sagte Spahn weiter. Er sei klar dafür. „Denn Homosexualität ist keine Krankheit und daher auch nicht therapiebedürftig.“ Infrage komme eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit, unter Umständen auch eine strafrechtliche Verfolgung.
Die sogenannten Konversionstherapien zielen darauf ab, Schwule und Lesben heterosexuell zu machen. Die Magnus-Hirschfeld-Stiftung geht von rund 1000 Fällen jährlich in Deutschland aus.
Unter den Experten herrscht einhellig die Meinung, dass Homosexualität keine Krankheit ist und eine „Umpolung“ auch gar nicht möglich sei. Die Veränderbarkeit der sexuellen Orientierung von außen sei „wissenschaftlich betrachtet höchst unwahrscheinlich“, sagte Peer Briken. Vielmehr gebe es eindeutige Belege für die negativen Folgen solcher „Therapien“.
Der Münchner Jurist Martin Burgi vertrat die Auffassung, dass Verbotsregelungen verfassungsrechtlich durchaus möglich seien. Für ein strafrechtliches Verbot bestünden aber größere Hürden als für die Einstufung als Ordnungswidrigkeit.