VON GEORG ANASTASIADIS
Es war ausgerechnet ein SPD-Politiker, der diese Woche im Bundestag mit der Asylpolitik der Grünen abrechnete. Als diese das „Geordnete-Rückführungs-Gesetz“ der Großen Koalition als Anschlag auf die Menschenwürde geißelten, konterte der SPD-Innenpolitiker Helge Lindh, es gebe nur einen schmalen Grat „zwischen Heiligkeit und Scheinheiligkeit“. Wem Behörden und Gerichte in Deutschland kein Bleiberecht einräumten, müsse abgeschoben werden – wie es schließlich auch das grün geführte Bundesland Baden-Württemberg tue.
Auf der Konferenz der Landesinnenminister waren die rot-grünen Reihen hingegen wieder fest geschlossen: Keine Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern nach Afghanistan, auch keine Rückführungen von Intensivstraftätern oder Gefolgsleuten des Assad-Regimes nach Syrien – das war das letzte Wort der SPD-Innenminister. Warum eigentlich? Anhängern Assads dürfte der Nachweis schwerfallen, dass ihnen nach dem Sieg des Diktators bei einer Rückkehr nach Syrien Verfolgung droht. Dasselbe gilt für geflüchtete Syrer, die zwischenzeitlich wieder ihren Urlaub im alten Heimatland verbringen.
Vor allem ist nicht einzusehen, warum Bundesländer je nach parteipolitischem Gusto geltende Gesetze befolgen – oder nicht. Diese sehen eine Ausreisepflicht für afghanische Staatsbürger vor, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Indem sie daraus eine Ermessensfrage machen, öffnen die SPD-Innenminister der Willkür Tür und Tor. Dem Asylrecht und seiner Akzeptanz in der Bevölkerung erweisen sie damit einen schlechten Dienst; ihrer gebeutelten Partei übrigens auch, aber das nur nebenbei.
Georg.Anastasiadis@ovb.net