Nach monatelangem Streit haben sich Bund und Länder auf eine neue Grundsteuer geeinigt. Für Bayern soll es eine Öffnungsklausel geben. Finanzminister Albert Füracker (CSU) hat die Details federführend mit ausgehandelt. Wir haben am Montag mit ihm gesprochen.
Verstehe ich die neue Grundsteuer ohne Mathematik-Studium?
Das Modell, das Bayern machen wird, auf jeden Fall.
Was genau planen Sie?
Wir planen ein unbürokratisches „Einfach-Grundsteuer“-Modell, wo es nur darauf ankommt, wie groß Grundstück und Gebäude sind. Nur das, verbunden mit Steuermesszahlen, bildet die Bemessungsgrundlage. Darauf kommt wie bisher der Hebesatz, den die Kommunen festlegen.
Das heißt: Die Wohnung in Schwabing wird gleich bemessen wie die Wohnung in Tirschenreuth?
Ja. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und man bezahlt für Leistungen, die die Kommune zur Verfügung stellt – Infrastruktur von der Laterne bis zum Schneeräumen und Straßenreinigen. Da ist völlig unerheblich, was jemand in der Wohnung für ein Einkommen hat oder was die Wohnung wert ist. Das ist anders als zum Beispiel bei der Erbschaftsteuer. Auch daher kommt unser Misstrauen beim Modell des Bundesfinanzministers: Er hätte damit eine Bewertungsgrundlage nicht nur für die Grundsteuer, sondern künftig auch für die Wiedereinführung einer Vermögensteuer geschaffen.
Versprechen Sie hiermit: Die Kostenexplosion bei der Grundsteuer für Bayern ist verhindert?
Ja. Wenn die sechs Millionen Grundstücke und Objekte in Bayern nach dem Modell des Bundesfinanzministers alle sieben Jahre hätten bewertet werden müssen, hätte es natürlich viel höhere Werte und eine stetig steigende Grundsteuer gegeben. Diese Belastungsdynamik haben wir verhindert.
Appellieren Sie an die Bürgermeister: Lasst Maß walten beim Hebesatz?
Mein Ziel ist und – so viel ich gehört habe – auch das der Bürgermeister: Aufkommensneutralität. Wir haben jetzt schon unterschiedliche Hebesätze zwischen 0 und 900 Prozent. Ich gehe davon aus, dass die Kommunalpolitik damit weiterhin vernünftig umgehen wird. Übrigens: Die jetzige Grundsteuer bleibt bis 2024, die Neuregelung wird erst im Jahr 2025 wirksam.
Wird sich für Landwirte viel ändern?
Nein, Felder werden weiterhin im Ertragswertverfahren bewertet.
Die Grundsteuer C – ist das vom Tisch?
Die Grundsteuer C für unbebaute Flächen steht im Koalitionsvertrag des Bundes. Das diskutieren wir sehr kontrovers, hängt aber nicht mit der Bewertungssystematik zusammen, die wir jetzt entschieden haben.
Der Bundesfinanzminister wollte die Finanzverwaltung mit tausenden Stellen aufblähen, um die neue Grundsteuer zu berechnen. Wie viele Leute brauchen Sie nun?
Wir werden auch beim bayerischen Modell neue Stellen brauchen. Aber um ein Erhebliches weniger als bei dem Modell, das der Bundesfinanzminister wollte. Unser Konzept ist auch viel weniger streitanfällig. Wir werden im Vollzug weniger Ärger haben, weil Grundstücksgröße und Wohnfläche objektive Faktoren sind.
Bayern kriegt nun, was Sie von Anfang an wollten. Haben Sie Scholz mürbe verhandelt?
Mürbe? Fragen Sie ihn. Wir haben auf jeden Fall hart verhandelt und sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
Interview: C. Deutschländer