Wer Nachfolger von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker werden will, braucht eine doppelte Mehrheit, um den Spitzenjob zu bekommen: Erst müssen ihn die Staats- und Regierungschefs vorschlagen und dann muss das Europaparlament mehrheitlich zustimmen.
Für den Vorschlag der Staats- und Regierungschefs ist eine „verstärkte qualifizierte Mehrheit“ notwendig. Dies sind mindestens 72 Prozent der 28 Mitgliedstaaten, die gleichzeitig für wenigstens 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen. Mindestens müssen sich damit 21 Mitgliedstaaten mit entsprechender Bevölkerung hinter einen Kandidaten stellen. Für eine Sperrminorität wären umgekehrt wenigstens acht EU-Länder nötig.
Das EU-Parlament muss den vorgeschlagenen Kandidaten laut Artikel 17 EU-Vertrag dann „mit der Mehrheit seiner Mitglieder“ wählen. Dies sind bei 751 Abgeordneten 376 Abgeordnete. Wird der Kandidat abgelehnt, müssen die Staats- und Regierungschefs dem Parlament „innerhalb eines Monats“ einen neuen Kandidaten vorschlagen. Danach stimmen die Abgeordneten erneut ab. afp