Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Messungen der Schadstoffbelastung in der Luft ist keine Überraschung. Es hält sich – wie das meist der Fall ist – an das Gutachten der EU-Generalanwältin. Den Schluss zu ziehen, dass Kritikern der Messmethoden nun der Wind aus den Segeln genommen sei, wie es von mehreren Seiten interpretiert wurde, ist mehr als gewagt.
Es ging in dem Richterspruch um die Luftqualität in der Europa-Hauptstadt Brüssel. Da wurden Messstationen einfach abgeschaltet und hohe Werte an einigen Stationen mit günstigeren Werten an anderen verrechnet, um die Luftbelastung insgesamt schönzurechnen. Man muss kein Jurist sein, um zu wissen, dass solche Tricks unzulässig sind. Es ist aber doch eine dumpfbackige Vereinfachung unter anderem aus dem Bundesumweltministerium, solche Tricks mit der fachlich begründeten Kritik an Messmethoden an einigen Stationen – beispielsweise in München – in einen Topf zu werfen.
Die kritisierten Messstellen beispielsweise an der Landshuter Allee in München erfassen die Luft, wie unsere Zeitung aufgedeckt hat, an Orten, an denen sich kein Mensch über längere Zeiträume aufhält. Und dies widerspricht klar den geltenden Vorschriften. Und das gestrige Urteil betont, dass die Messstellen nach diesen Vorschriften eingerichtet werden müssen. Das heißt: Wo falsch gemessen wird – ob zu hoch oder zu niedrig –, sind die ermittelten Werte nichts wert.
Martin.Prem@ovb.net