E-Mountainbikes

Regeln, aber kein Pauschalverbot

von Redaktion

ANDREAS BEEZ

Für die Traditionalisten unter den Bergbegeisterten sind E-Mountainbikes ähnlich zerstörenswert wie Sodom und Gomorra. Wenn man ihren Grant verstehen will, muss man nur mal hinauf zum Königsschloss hoch über Partenkirchen wandern. Auf dem Schachenweg offenbart sich an schönen Tagen besonders eindrücklich die ganze Bandbreite des Problems: Von oben kommen oft sehr füllige E-Biker heruntergeschossen, die ihr Gefährt nicht mal ansatzweise im Griff haben. Von unten schreien einem ähnlich Geübte entgegen, die bremsen oder gar absteigen um jeden Preis vermeiden wollen.

Weil sie nicht wissen, wie sie ihr schweres Radl in dem steilen Gelände wieder in Fahrt bringen sollen – ähnlich wie viele Leidensgenossen, die bereits ratlos neben dem Karrenweg im Bergwald stehen. Selten handelt es sich bei den Bruchpiloten um Senioren, sondern meist um jüngere Urlauber und Tagestouristen. Zugegeben: Auch normale Bergradler können zur Gefahr werden. Aber E-Biker stoßen dank ihres Hilfsmotors in Gelände vor, das sie aus eigener Kraft kaum erreichen würden. Sie von bestimmten Bergwegen zu verbannen, wäre aus Sicherheitsgründen sinnvoll – ein pauschales Verbot dagegen nicht. Denn damit würde man allen E-Bikern pauschal unterstellen, dass sie ihr Radl nicht im Griff haben. Vielleicht ließe sich das Problem ähnlich lösen wie im Winter der Konflikt zwischen Skifahrern und Pistentourengehern: mit speziellen E-Mountainbike-Strecken.

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