Sterbehilfe

Urteil stärkt Patientenrechte

von Redaktion

ANDREA EPPNER

Was wiegt schwerer: Wunsch und Freiheit eines leidenden Kranken, sich das Leben nehmen zu dürfen? Oder die Pflicht des Arztes, lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen, auch gegen den Patientenwillen? Darüber hatten die Richter am Bundesgerichtshof zu entscheiden. Ihr Urteil gibt nicht nur Ärzten Rechtssicherheit – der Freispruch stärkt auch die Rechte der Patienten.

Wer schwer krank ist, ohne Aussicht auf Heilung, hofft auf Therapien, die ein Mindestmaß an Lebensqualität und Autonomie erhalten; Schmerzen und Ängste sollen gelindert werden. Hier leistet die Palliativmedizin einen wichtigen Dienst. Dank mobiler Palliativteams können viele Kranke sogar zu Hause sterben – ohne auf ärztliche Betreuung verzichten zu müssen. In Hospizen stehen Pflegekräfte Todkranken an deren letzten Tagen bei.

Doch was, wenn der Tod nicht kommt, aber selbst die (Palliativ)Medizin an Grenzen stößt? Auch das kommt vor, wenn auch selten. Wie schwer es dann ist, eine rechtlich und moralisch vertretbare Lösung zu finden, zeigte 2015 das Ringen um den Sterbehilfe-Paragrafen 217. Auch die BGH-Richter haben sich ihr Urteil nicht leicht gemacht – und eine kluge Entscheidung getroffen.

Andrea.Eppner@ovb.net

Artikel 1 von 11