Kamenz/Dresden – Ein Formfehler könnte die sächsische AfD bei der Landtagswahl im Herbst mehrere Mandate kosten. Der Landeswahlausschuss hat die Listenplätze 19 bis 61 gestrichen, die Partei darf jetzt nur noch mit 18 Listenkandidaten in den Wahlkampf ziehen. In aktuellen Umfragen kommt sie auf 26 Prozent – das entspricht rund 30 Sitzen.
Die AfD hat nun nur noch über Direktmandate in den 60 Wahlkreisen die Chance, mit mehr als 18 Abgeordneten ins Parlament einzuziehen. Bundesvorsitzender Jörg Meuthen kündigte eine Erststimmenkampagne und Landeschef Jörg Urban eine Klage an. Aber die AfD hat die Panne wohl selbst verschuldet.
Die Partei hatte ihren Listen auf zwei Versammlungen im Februar und März aufgestellt. Nach Informationen der „Freien Presse“ gab es dabei unterschiedliche Versammlungsleiter. Der Landeswahlausschuss hält dieses Prozedere aber für unzulässig. Die Entscheidung ist abschließend, ein Einspruch ist erst nach Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses der Wahl möglich.
Nach Angaben von Landeswahlleiterin Carolin Schreck wusste die AfD seit Einreichung ihrer beiden Listen um die Dinge. „Ich habe auch ein Mängelschreiben versendet“, sagte sie. Bis zum Ende der Einreichungsfrist für die Landeslisten am 27. Juni habe sie nichts mehr gehört.
Jörg Urban wittert ein „Komplott der Altparteien“. Der Generalsekretär der SPD Sachsen, Henning Homann, sagte: „Wer es nicht einmal schafft, sich bei der Aufstellung der eigenen Liste an geltendes Recht zu halten, darf auch aus diesen Gründen nicht einmal in die Nähe von Macht in diesem Land kommen.“ dpa/mmä