Feilen am Artenschutz-Gesetz

Die Richtung stimmt, der Weg ist heikel

von Redaktion

CHRISTIAN DEUTSCHLÄNDER

Man solle Politik den Profis überlassen, sagte FDP-Chef Christian Lindner mal flapsig über die Schulstreiks. Das war nicht klug und unterschätzt den Nutzen schwungvoller Tritte in den Hintern, die träge Parteien und Parlamente ab und zu brauchen. Ein wahrer Kern ist aber drin: Profi-Politiker können Zielkonflikte in Gesetzen besser austarieren. Im besten Fall verhindern sie, dass Minderheiten vom Mehrheitswillen zu stark Schaden nehmen.

Konkret: Das Artenschutz-Volksbegehren war ein wichtiger Tritt für Bayerns Politik, vor allem die CSU. Das Begehren ist gut, aber handwerklich nicht gut genug, um ohne Kollateralschäden und Härten für Landwirte oder Obstbauern 1:1 Gesetz zu werden. In einem mühseligen Verfahren, teils rechtlich an den Grenzen des Möglichen, packt die Staatsregierung deshalb ein Begleitgesetz dazu, das Schwächen ausbügeln soll. Es heißt pathetisch „Versöhnungsgesetz“. Grimmige Debatten um jeden Halbsatz zeigen, dass eine Versöhnung nötig ist.

Das Artenschutz-Begehren (oder auch das zum Radverkehr in München) zeigt Risiken der direkten Demokratie. Für die vereinfachte Grundidee (Bienen! Radl!) unterschreiben große Gruppen schnell, ohne sich um hochkomplexe Details kümmern zu müssen. Einen Begehrens-Text 1:1 zum Gesetz zu machen, sollte deshalb besser die Ausnahme bleiben. Parteien müssen dazu auch schneller Anliegen der Menschen erkennen. Die alte Leier „Das war schon immer so“ und „Da könnt’ ja jeder kommen“ bremst noch zu oft das politische Handeln.

Christian.Deutschlaender@ovb.net

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