Eine EU – fünf Präsidenten

von Redaktion

Morgen um 18 Uhr schlägt für Ursula von der Leyen die Stunde der Wahrheit. Im Europäischen Parlament entscheidet sich, ob sie die erste Präsidentin der Kommission wird. Die EU hat insgesamt fünf Präsidenten. Doch wer ist für was zuständig?

VON ALEXANDER WEBER

Brüssel – Die Führungsspitze der EU mit ihren zahlreichen Posten und Gremien ist für viele Bürger nicht leicht durchschaubar. Allein fünf Präsidenten repräsentieren verschiedene Institutionen. Wer sie sind und was sie tun – hier ein kurzer Überblick:

Präsident des Europäischen Rates

Seit Juni 2017 ist der Pole Donald Tusk in diesem Spitzenamt. Ihm soll am 1. November der Belgier Charles Michel nachfolgen. Der Ratspräsident wird von den Staats- und Regierungschefs der EU ernannt. Er hat eine leitende Funktion bei der Festlegung der politischen Ausrichtung und der Prioritäten der EU und bereitet die Gipfel der Staatschefs vor. Zudem vertritt er die EU nach außen und in Sicherheitsfragen.

Präsident der Europäischen Kommission

Die EU-Kommission bildet mit ihren insgesamt über 32 000 Beamten die Exekutive – eine Art europäischer Regierung. Sie bereitet Gesetzesvorhaben und Regelungen vor, die vom Europäischen Rat und vom Parlament gebilligt werden müssen. Präsident ist seit 2014 der Luxemburger Jean-Claude Juncker, um seine Nachfolge bemüht sich Ursula von der Leyen. Sie wäre die erste Frau in diesem Amt und erst die zweite Vertreterin Deutschlands auf dem Präsidentenstuhl. Der Präsident leitet die Sitzungen der Kommissare (jedes EU-Land stellt einen), nimmt an Grundsatzdebatten im EU-Parlament und an den Sitzungen des Europäischen Rates teil. Ebenso ist er bei Gipfeltreffen wie dem G7-Format beteiligt. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Das Parlament kann die Kommission stürzen: So geschehen 1999. Die Kommission unter dem Luxemburger Jacques Santer trat geschlossen zurück, nachdem das Parlament infolge einer Korruptionsaffäre um die Französin Edith Cresson mit einem Misstrauensantrag gedroht hatte.

Präsident des Europäischen Parlaments

Er ist der oberste Repräsentant des EU-Parlaments und leitet Sitzungen des Plenums. Der Präsident wird zu Beginn einer Wahlperiode und zur Halbzeit für zweieinhalb Jahre von der Mehrheit der Abgeordneten gewählt. Seit dem 3. Juli 2019 sitzt der Italiener David Sassoli auf dem Präsidentenstuhl.

Präsident des Europäischen Gerichtshofs Der Gerichtshof der Europäischen Union hat seinen Sitz in Luxemburg. Er legt das EU-Recht aus und soll damit gewährleisten, dass es in allen EU-Ländern auf die gleiche Weise angewendet wird. Außerdem entscheidet er in Rechtsstreitigkeiten zwischen den Regierungen der Mitgliedsstaaten und EU-Institutionen – wie zum Beispiel jüngst im Fall der deutschen Pkw-Maut. Bereits in der zweiten Amtszeit ist der Belgier Koen Lenaerts mindestens noch bis zum 6. Oktober 2021 Gerichtspräsident. Er kann dann erneut gewählt werden.

Präsident der Europäischen Zentralbank EZB

Amtierender Präsident ist der Italiener Mario Draghi. Er soll im Herbst von der Französin Christine Lagarde abgelöst werden. Die EZB ist verantwortlich für den Euro und die Geldpolitik in der Euro-Zone der Europäischen Union. Außerdem repräsentiert er die Bank im Ausland, zum Beispiel beim G-20-Gipfel. Der EZB-Präsident wird vom Europäischen Rat gewählt. Die reguläre Amtszeit beträgt acht Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.

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