Unser Staat ist groß im Einnehmen und Eintreiben von Steuern wie Abgaben aller Art. Er braucht das auch, denn die sogenannte Staatsquote, also die Ausgaben des Staates im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt, beträgt schon 44 Prozent. Tendenz steigend, die kommende Klimasteuer lässt grüßen. Das ist bedauerlich, denn der Staat schafft weder Wohlstand noch eine bessere Umwelt. Nur die Bürger können das.
Da ist der Rentenbescheid tröstlich, der in diesen Tagen mit der Post ins Haus kam. Meiner Frau wird mitgeteilt, dass sie rückwirkend ab 1.1.2019 eine Rentenerhöhung von sage und schreibe 39,42 Euro bekommt. Grund ist ein „höherer Zuschlag für die Kindererziehung“. Ach so, ja, die sogenannte Mütterrente.
Auch kleine vermeintliche „Geschenke“ dieses Staates, der im Großen nimmt und im Kleinen gibt, sind willkommen. So haben wir als Heranwachsende ja auch eine Taschengelderhöhung durch den Vater begrüßt.
Die Rentenversicherung braucht allerdings acht (!) eng beschriebene DIN-A4-Blätter, um die neue Zuwendung zu erklären. Und darin erhebt sie – wie der Vater früher – zugleich drohend den Finger. Denn mit der Erhöhung sind Pflichten verbunden. Der Empfänger muss „unverzüglich“ mitteilen, wenn er irgendwelche anderen vergleichbaren Leistungen bezieht und hat jede Veränderung zu melden. Denn das könnte die Höhe der Rente beeinflussen. Ebenso ist Mitteilung zu machen bei allen „Änderungen des Krankenversicherungsverhältnisses sowie bei Änderungen in den Verhältnissen von Familienangehörigen“. Ein eigenes Kapitel mit drei Absätzen regelt die Pflichten bei Verlagerung des „gewöhnlichen Aufenthalts“ ins Ausland. Und dann folgen lauter Belehrungen, welche Folgen es haben könnte, „wenn diese Mitteilungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt werden sollten. Vor allem hat der Rentenempfänger zu prüfen, ob die Rente zu versteuern ist“. Merke: Der Staat nimmt auch dann, wenn er gibt.
Umständlich wird erklärt, wie die Rente mit sogenannten „persönlichen Entgeltpunkten“ berechnet wird. Aber das ist auch von Lesern mit höchster Ausbildung nicht mehr zu verstehen.
Irgendwo steht auch, dass meine Frau drei Kinder aufgezogen hat. Als Ehemann habe ich diese Kinder mit erzogen und nicht zuletzt auch durch meine langjährige Berufsarbeit das Geld herbeigeschafft, von dem alle gelebt haben. Wenn also schon unser Vater Staat hier etwas tun will, warum nicht auch für uns Väter? Dabei ist doch unsere statistische Lebenserwartung sowieso deutlich niedriger als die der Frauen. Wir genießen also unsere Renten einige Jahre weniger, obwohl wir genauso einbezahlt haben in die Kasse wie die Damen. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
Der Bescheid fordert ausdrücklich dazu auf, Fragen zu stellen. Ich schreibe aber nicht dorthin. Denn als Antwort käme sicher eine noch viel umfangreichere Belehrung. Ich stelle nur fest, dass es mit der Verteilungsgerechtigkeit unseres Wohlfahrtsstaates nicht allzu weit her ist. Keine Verwaltung kann eine absolute Gerechtigkeit herbeiführen. Ihre Aufgeblähtheit steht völlig im Gegensatz zu den bescheidenen Summen, die als Taschengeld von einem Staat kommen, der zuvor im Großen abgeschöpft hat.
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