Neuer Rückschlag für Sachsen-AfD

von Redaktion

Gekappte Wahlliste: Partei klagt erfolglos in Karlsruhe

Karlsruhe – Im Streit um die gekappte Kandidatenliste für die Landtagswahl in Sachsen ist die AfD mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klage wegen mangelnder Begründung nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht gestern mitteilte. Nun kann die AfD noch auf den sächsischen Verfassungsgerichtshof hoffen. Dort wird heute verhandelt. (Az.: 2 BvR 1301/19)

Bei der Wahl am 1. September dürfen nur die ersten 18 statt der ursprünglich 61 AfD-Listenkandidaten antreten. Der Landeswahlausschuss begründete seine Entscheidung mit Formfehlern bei der Listenaufstellung. Die AfD wittert indes ein Komplott.

Sachsens Parteichef Jörg Urban reagierte irritiert auf die Entscheidung aus Karlsruhe. Die Nichtbefassung sei „enttäuschend und nicht nachvollziehbar“, sagte er. Die Richter bemängeln, dass sich die AfD nicht zu dem zweiten Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof in Leipzig geäußert habe. Der sei grundsätzlich alleine zuständig.

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