Teilerfolg für die AfD Sachsen

Verfassungsgerichtshof: 30 Listenkandidaten zur Wahl erlaubt

Leipzig – Im Streit um ihre Kandidatenliste zur Landtagswahl in Sachsen hat die AfD vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof einen Teilerfolg erzielt. Die Partei darf bei dem Urnengang am 1. September mit 30 statt nur 18 Kandidaten auf der Liste antreten. Das haben die Leipziger Richter gestern Ab

Montag, 10. November 2025

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