MARTIN PREM
Keine Frage: Die Art und Weise, mit der im VW-Konzern insbesondere bei Audi Abgasnormen ausgetrickst wurden, war alles andere als ein Kavaliersdelikt. Das kann nicht ohne strafrechtliche Würdigung bleiben. Es ist angesichts der erdrückenden Faktenlage zu erwarten, dass die gestern erhobene Anklage gegen Audi-Manager, darunter gegen Ex-Chef Rupert Stadler, zugelassen wird und es zu Verurteilungen kommt. Das ist auch gut so.
Es fällt immer noch schwer zu glauben, dass das Top-Management bei Audi und Volkswagen so ahnungslos war, wie es sich darstellt. Doch das Gegenteil ist nicht bewiesen. Angenommen, Ex-Audi-Chef Rupert Stadler hat erst im September 2015 von den Betrügereien erfahren, dann sollten die Vorwürfe gegen ihn zu denken geben: Sein Fehlverhalten bestünde darin, dass er kein sofortiges Verkaufsverbot verhängt hat. Das hätte einen Stopp der Bänder nach sich gezogen, der wahrscheinlich länger als ein Jahr gedauert hätte. Kurzarbeit und zigtausende Entlassungen wären die Folgen gewesen. Audi hätte das wohl nicht überstanden. Stadler hätte also, um sich nicht strafbar zu machen, den Ruin des Unternehmens in Kauf nehmen sollen, dessen Chef er war. Das ist viel verlangt. Und das sollte man bei aller Freude, dass es einmal nicht nur die Kleinen trifft, in Rechnung stellen.
Es gibt vieles, was man Stadler vorwerfen muss, weil er es ab 2015 hätte anders machen können: das Totalversagen bei der Aufklärung, bei der Details erst ans Tageslicht kamen, wenn sich das nicht mehr vermeiden ließ. Oder die klammheimliche Fortsetzung von Tricksereien. Schwerer als die strafrechtliche Schuld wiegt in jedem Fall eine unzulängliche Unternehmensführung. Audi hat hierarchische Strukturen übermäßig gepflegt und Transparenz gemieden. Das führte zu einem Klima der organisierten Verantwortungslosigkeit, in der es nur darum ging, sich nicht erwischen zu lassen.
Martin.Prem@ovb.net