München – Der Sonderweg Bayerns bei der Grundsteuer soll dem Freistaat Bürokratie ersparen. Doch möglicherweise bedeutet ein eigenes Berechnungsmodell deutlich mehr Verwaltungsaufwand: Vieles deutet darauf hin, dass die Finanzbehörden künftig die Grundsteuer doppelt berechnen müssen – nämlich die Variante des Bundeslandes und jene Variante, die Berlin vorschlägt. Es drohe „ein Bürokratiemonster“, fürchtet Karsten Klein, Vorsitzender der bayerischen FDP-Landesgruppe im Bundestag.
Weil sich der Länderfinanzausgleich auch nach dem Grundsteueraufkommen in den Ländern richte, müsse dieses überall einheitlich berechnet werden, heißt es in der Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage Kleins. Der Freistaat darf also die Steuer, die Grundeigentümer zahlen müssen, nach eigenem Modell bestimmen – zusätzlich aber muss nach Bundesregelung berechnet werden. Der Mehraufwand hänge davon ab, wie weit die Landesregelung von Bundesrecht abweiche.
Die Grundsteuer wird neu geregelt, weil das Bundesverfassungsgericht das heutige Modell gekippt hatte. Die Steuer berechnet sich aus gemeindlichen Hebesätzen auf Grundstückswerte. Letztere wurden für Westdeutschland aber zuletzt 1964 festgesetzt, für Ostdeutschland 1935.
Die Grundstückswerte sollen laut einer vom Bundeskabinett beschlossenen Vorlage nun regelmäßig angepasst werden, auch unter Berücksichtigung von Mietkosten. Die Länder bekommen eine Öffnungsklausel: Die Staatsregierung will für Bayern eine Festsetzung nur nach Grundstücksgröße.
Die CSU habe sich für die Länderöffnungsklausel feiern lassen. Nun wälze die Regierung folgende Probleme auf die Länder ab, beklagt Klein. Er schlägt vor, das heutige Verhältnis der Grundsteuer unter den Ländern auch in Zukunft für den Finanzausgleich heranzuziehen. sr