Die AfD fragt nach dem Lied der Deutschen

von Redaktion

Drei Abgeordnete wollen wissen, ob auch die 1. Strophe in der Schule gelernt werden darf

München – Da standen sie also, führende Vertreter des „Flügels“, und wussten nicht, wie ihnen geschieht. Vom Band lief das Lied der Deutschen, 1. Strophe, inklusive Text: „Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt…“ Manche stimmten zögerlich ein, andere schon inbrünstiger, wieder andere lächelten verschämt von der Bühne. Eine Provokation? Ein Versehen? Sabotage?

Auch drei Monate nach dem Treffen des völkisch-nationalen „Flügels“ in Greding ist nicht geklärt, wie es zu der Szene kam. Der AfD brachte sie jedenfalls viel Kritik ein. Zwar ist die Strophe nicht verboten, aber durch den Nationalsozialmus schwer belastet. Trotzdem kriegen einige „Flügel“-Vertreter in Bayern offenbar nicht genug von ihr.

Das legt eine Anfrage an das bayerische Kultusministerium nahe, die unserer Zeitung vorliegt. Darin beziehen sich die Abgeordneten Christoph Maier, Richard Graupner und Katrin Ebner-Steiner – die übrigens alle in Greding waren –auf einen Landtagsbeschluss von 1952, in dem die Parlamentarier die Staatsregierung ersuchen, „die Erlernung des Deutschlandliedes für sämtliche bayerische Schulen anzuordnen“. Die AfD-Abgeordneten wollen nun wissen: Gilt das noch immer?

Ein Sprecher des Kultusministeriums bestätigt, dass die Anfrage von Ende Juli tatsächlich vorliegt. Und er weist auf Details hin, die die Abgeordneten unterschlagen. Im Beschluss von 1952 heißt es nämlich ausdrücklich, es sei „im Unterricht darauf hinzuweisen, welche Bedeutung die dritte Strophe des Deutschlandliedes als deutsche Nationalhymne hat“. Genau 40 Jahre später präzisierte das Kultusministerium: „Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen (deutsche Nationalhymne) und die Bayernhymne sind an allen Schulen zu erlernen.“

Das geschah nicht einfach so, sondern weil sich im Jahr zuvor zwei deutsche Staatsmänner in mehreren Briefen über die Hymne austauschten. Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Kanzler Helmut Kohl kamen zu dem Schluss, dass die 3. Strophe des Deutschlandlieds die Nationalhymne sei. Kurz nach der Wiedervereinigung war die Frage damit geklärt und das bayerische Ministerium setzte eine entsprechende Bekanntmachung auf.

All das ist kein Geheimnis, die historischen Abläufe lassen sich nachlesen. Die Frage ist also, was die drei Abgeordneten mit ihrer Anfrage bezwecken. Vielleicht nachträglich zeigen, dass die 1. Strophe – wenn sie sogar an Schulen gelernt werden darf – gar kein Teufelszeug ist? Christoph Maier erklärte schriftlich, man habe „weitergehende Informationen“ erhalten wollen. Katrin Ebner-Steiner war nicht zu erreichen. Dem Vernehmen nach hat die Anfrage in der Fraktion aber für einige Unruhe gesorgt.

Die 1. Strophe mag verpönt sein, ganz verschwinden soll sie aus dem Unterricht aber nicht. In der Bekanntmachung des Ministeriums von 1992 heißt es, dass das Lied der Deutschen als Ganzes an weiterführenden Schulen durchaus „unterrichtlich behandelt“ werden kann – als „Dokument der deutschen Geschichte“. M. MÄCKLER

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