IN KÜRZE

NPD muss 1,27 Millionen zahlen

von Redaktion

In der Türkei wird ein Bundeswehrsoldat aus bislang unbekannten Gründen festgehalten. Das bestätigte die Bundeswehr am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Der Mann sei privat unterwegs gewesen, als er vor einigen Tagen in Istanbul festgesetzt worden sei, sagte ein Sprecher der Bundeswehr. Der Soldat dürfe das Land nicht verlassen. Zu den Hintergründen machte der Sprecher zunächst keine Angaben. Er sprach lediglich von einem „Vorfall“.

Erstmals hat Malta einem Rettungsschiff für Flüchtlinge die Einfahrt in seine Hoheitsgewässer untersagt. Die „Ocean Viking“ hatte in Malta auftanken wollen. Nach Verweigerung des Tankstopps setzte das Schiff gestern seine Reise in Richtung seines Einsatzgebiets vor der libyschen Küste fort. Es hatte nach Angaben des Einsatzleiters noch Treibstoff für schätzungsweise zehn bis zwölf Tage an Bord. Während Italien mehrfach den Hilfsschiffen den Zugang zu seinen Häfen verweigert hat, ließ Malta diese Schiffe bislang einlaufen.

Der Schauspieler und ehemalige Bundestagsabgeordnete Charles M. Huber tritt aus der CDU aus. Grund dafür sei, dass der Afrikabeauftragte der Bundesregierung, Günter Nooke (CDU), die Äußerungen des Aufsichtsratschefs von Schalke 04, Clemens Tönnies, zum Sexualverhalten in Afrika, relativiert habe. Damit habe Nooke die Aussagen von Tönnies „gezielt unterstützt“, erklärte Huber, dessen Vater aus dem Senegal stammt, auf Facebook.

Kirgistans unter Korruptionsverdacht stehender Ex-Staatschef Almasbek Atambajew ist bei der erneuten Erstürmung seines Hauses festgenommen worden. Ein Großaufgebot an Sicherheitskräften verschaffte sich gestern Zutritt zu Atambajews Anwesen. Am Vortag hatten Atambajews Anhänger dessen Festnahme noch vereitelt.

Wegen falscher Angaben in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2007 muss die rechtsextreme NPD Strafgelder in Höhe von 1,27 Millionen Euro zahlen. Mit einem gestern veröffentlichten Beschluss bestätigte das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012. Die NPD habe nicht darlegen können, dass das Strafgeld unverhältnismäßig oder verfassungswidrig sein könnte.

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