43 islamistische Gefährder

von Redaktion

73 Personen reisten aus dem Freistaat in die Kriegsgebiete des IS – 22 kehrten hierher zurück

München – Die bayerischen Sicherheitsbehörden stufen derzeit 43 aus dem Freistaat stammende Personen als religiöse Gefährder ein. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze hervor. Derzeit befänden sich zwölf dieser Gefährder in Bayern, vier davon sitzen in Haft. Darüber hinaus verzeichnen die Behörden 41 islamistisch „relevante Personen“, von denen sich aktuell 32 im Freistaat befinden. Auch hier sitzt einer im Gefängnis.

Mit ihrer Anfrage wollte Schulze generell erfahren, wie groß die islamistische Szene im Freistaat ist und welche Maßnahmen zur Deradikalisierung auch von IS-Heimkehrern ergriffen werden. „Insgesamt sind seit dem Jahr 2012 72 Personen aus Bayern in Richtung Krisengebiet ausgereist, um mutmaßlich auf Seiten jihadistischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder sich für deren Ziele anderweitig einzusetzen“, schreibt Staatssekretär Gerhard Eck in seiner Antwort, die unserer Zeitung vorliegt. Die meisten seien 2014 und 2015 ausgereist. 20 Prozent waren weiblich, fünf Prozent minderjährig. 29 Personen, die sich im Krisengebiet aufhielten, sind wieder nach Deutschland zurückgekehrt, davon 22 nach Bayern.

33 der 72 Ausreiser hatten die deutsche Staatsbürgerschaft, unter ihnen zehn mit einer doppelten Staatsbürgerschaft. Von den Rückkehrern besitzen 15 eine deutsche Staatsbürgerschaft, sechs haben zwei verschiedene Pässe. „Die offensichtlich geringe Zahl offenbart, dass es sich bei der Diskussion um den Entzug der doppelten Staatsbürgerschaft um ein reines Schaufensterthema handelt“, sagt Schulze dazu.

Unter den Rückkehrern befinden sich sechs erwachsene Frauen. Insgesamt sitzen drei männliche Rückkehrer in Niederbayern, der Oberpfalz und Schwaben in Haft, dazu eine Frau in Schwaben. Auf die Fragen, wie genau die Rückkehrer derzeit beobachtet würden und wie viele Polizeikräfte zur Observation bereit gestellt würden, antwortet das Ministerium „aus einsatztaktischen Gründen“ nur ausweichend. Klar wird hingegen, dass zwei Gefährder in Oberbayern und einer in Oberfranken mit einer elektronischen Fußfessel leben.

Schulze zeigte sich mit den Antworten nur bedingt zufrieden. Minderjährige IS-Rückkehrer würden von der Staatsregierung beispielsweise überhaupt nicht erfasst. „Dabei ist die Erhebung dieser Daten unabdingbar, um die richtigen sicherheitspolitischen Maßnahmen zu treffen“, sagte Schulze. Dass Kinder nicht gesondert ausgewiesen werden, überrascht auch, weil Innenminister Joachim Herrmann wiederholt eine Gesetzesreform gefordert hatte, damit der Verfassungsschutz auch Kinder unter 14 Jahren beobachten darf. Dabei trieb ihn die Sorge, dass Kinder im Kriegsgebiet radikalisiert worden sein könnten und womöglich Anschläge planten.

Schulze fordert von der Staatsregierung „nachdrücklich“, ihre Anstrengungen bei Prävention und Deradikalisierung zu verstärken. „Dafür brauchen die Sicherheitsbehörden und Entscheider verlässliche und aussagekräftige Zahlen, um passgenaue Strategien und Methoden entwickeln zu können.“  mik

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