München – Die Zeichen verheißen nichts Gutes: Etliche Großkonzerne haben bereits Stellenabbau angekündigt (siehe Kasten). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will in dieser Situation mit seinem „Arbeit-für-morgen-Gesetz“ Arbeitnehmer vor Jobverlust besser schützen. „Für den Fall, dass es sich nicht nur um eine Konjunkturabkühlung handelt, wollen wir uns auch für den Krisenfall wappnen“, sagte Heil im rheinland-pfälzischen Herxheim. Der Kern des Gesetzes: Kurzarbeitergeld soll leichter fließen, Qualifizierung stärker öffentlich gefördert werden. „Wir werden alle Instrumente zur Verfügung haben, die wir brauchen, um eine konjunkturelle Krise auf dem Arbeitsmarkt flankieren zu können“, sagt Heil.
Konkret soll Kurzarbeit – wo immer es möglich ist – auch mit Qualifizierung verbunden werden. Zudem sollen Beschäftigte in einem Unternehmen, in dem sie keine dauerhafte Perspektive mehr haben, zunächst mit öffentlicher Förderung im Betrieb bleiben. Zuschüsse gibt es sowohl zur Weiterbildung als auch zum Lohn. Zudem soll der Staat leichter die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers übernehmen. Wenn ein Unternehmen Beschäftigte in eine Transfergesellschaft überführt, weil sie im angestammten Betrieb keine Perspektive mehr haben, soll dort eine längere Weiterbildung ermöglicht werden. Heutige Regeln – etwa die, dass Betroffene mindestens 45 Jahre alt sein müssen – sollen künftig gelockert werden.
Lob kommt von Arbeitgebern und Gewerkschaften. IG-Metall-Chef Jörg Hofmann begrüßte, dass Heil „die Kernforderung der IG Metall aufgegriffen hat, Kurzarbeit und Qualifizierung zu verbinden. Jetzt muss die GroKo schnell umsetzen.“ Auch der Arbeitgeberverband Gesamtmetall äußerte sich positiv. „Wenn der Arbeitsminister dafür sorgt, dass der Kurzarbeit-Werkzeugkasten aus der Krise dann bereitsteht, wenn eine Krise eintritt, ist das sehr zu begrüßen“, sagte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Der Arbeitgeberverband BDA begrüßt Erleichterungen bei Kurzarbeit, mahnt aber, „wenn Maßnahmen der Weiterbildung ergriffen werden, muss die Initiative immer vom Unternehmen ausgehen und sich an dessen Bedarf orientieren“.
Die Bundesagentur für Arbeit sieht zwar noch keine Anzeichen für eine Krise. Das Interesse der von Auftragsflauten bedrohten Firmen an Kurzarbeit ist zuletzt aber gewachsen: Im Juni verzeichnete die BA 16 400 Anzeigen von Kurzarbeit, mehr als eine Verdoppelung gegenüber 2018.
Die Ausweitung des bislang auf zwölf Monate begrenzten Kurzarbeitergeldes auf bis zu zwei Jahre war ein entscheidender Grund, warum Deutschland relativ glimpflich aus der Finanzkrise 2009 herauskam. Damals waren 1,5 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit – das war jeder 20. Arbeitnehmer. Derzeit ist es nur jeder 1000. (mit dpa)