München – Die Angst, durch Pflegebedürftigkeit arm zu werden, ist groß. Die Bundesregierung hat jetzt ein Gesetz zur Entlastung von Angehörigen auf den Weg gebracht, das diese Sorge mindern soll. Kornelia Schmid aus Amberg, Gründerin und Vorsitzende des Vereins Pflegender Angehöriger, begrüßt den Gesetzentwurf von Sozialminister Hubertus Heil (SPD): „Viele pflegen nur aus Angst vor den hohen Heimkosten zu Hause. Zudem wollen Eltern ihren Kindern nicht zur Last fallen – deshalb gehen etliche Betroffene nicht ins Heim, obwohl sie alleine zu Hause überfordert sind.“
Diese Menschen würden die Hürde, ins Heim zu gehen, dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes nun schneller überwinden. Heils Gesetzentwurf sieht vor, dass alle, die weniger als 100 000 Euro im Jahr verdienen, nicht mehr fürchten müssen, vom Sozialamt für die Pflegkosten ihrer Eltern herangezogen zu werden.
Bislang lagen die Einkommensgrenzen weitaus niedriger: bei Alleinstehenden bei einem Jahreseinkommen von 21 600 Euro netto und bei Familien bei 38 800 Euro netto. Nach Angaben von Heil sollen rund 275 000 Betroffene durch das Gesetz entlastet werden. Der Sozialminister geht von jährlichen Kosten von 300 Millionen Euro aus, die dadurch auf die Kommunen zukommen.
Der Deutsche Städtetag sieht deutlich mehr Betroffene und fürchtet Milliarden-Kosten für die Kommunen. In neun von zehn Fällen würden Angehörige künftig nicht mehr an der Hilfe zur Pflege beteiligt werden. Die Kommunen erwarten außerdem, dass wegen der höheren Einkommensgrenze künftig mehr Angehörige pflegebedürftige Personen in Heimen unterbringen werden.
Kornelia Schmid vom Verein Pflegender Angehöriger fürchtet, dass die Kommunen die zusätzlichen Kosten auf die Pflegebedürftigen umwälzen werden. „Ich halte die Einkommensgrenze von 100 000 Euro, ab der man zu den Pflegekosten herangezogen werden soll, für zu hoch – ich denke, jemandem mit 70 000 oder 80 000 Euro Jahreseinkommen kann schon zugemutet werden, seine Eltern ein Stück weit zu unterstützen“, findet Schmid. Das Gesetz sei reine Symbolpolitik, kritisiert der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Der eigentliche Skandal sei, dass hunderttausende Pflegebedürftige überhaupt aufs Sozialamt angewiesen seien. „Geschützt werden soll nun lediglich der verschwindend kleine Teil an Angehörigen, die einen Teil der Kosten erstatten müssen“, so Brysch.
Wegen des schon geltenden Selbstbehalts seien dies eher Besserverdienende. Heils Gesetz sieht zudem Entlastungen für unterhaltspflichtige Eltern volljähriger behinderter Kinder vor, wenn diese Eingliederungshilfe beziehen.
Der bisherige Anteil von monatlich 34,44 Euro, den Eltern zu leisten haben, soll komplett gestrichen werden. Bei Hilfe zum Lebensunterhalt beträgt der entfallende Betrag 26,49 Euro im Monat.
Eltern erwachsener behinderter Kinder in Internaten werden nicht mehr zu deren Lebensunterhalt herangezogen. Zudem soll die Ausbildung von Menschen mit Behinderung besser gefördert werden. Rund 220 000 Menschen sollen durch diese Regelungen profitieren.
Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen. kr/dpa/kna