Ministerium holt Flüchtling zurück

von Redaktion

Verwaltungsgericht: Zurückweisung war nicht rechtens

Berlin – In Reaktion auf einen Beschluss des Münchner Verwaltungsgerichts holt Deutschland einen afghanischen Flüchtling aus Griechenland zurück. „Wir organisieren gerade die Rückholung“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums gestern in Berlin. Am 8. August hatte das Gericht dies in einem Eilbeschluss gefordert.

Der Afghane sitzt derzeit in Griechenland in Abschiebehaft, nachdem die Bundespolizei ihn von der deutschen Grenze dorthin zurückgebracht hatte. Er hatte dort vor der Einreise nach Deutschland bereits Asyl beantragt. Die Kosten für die Rückführung muss nach dem Gerichtsbeschluss die Bundesrepublik übernehmen.

Dass die Bundespolizeidirektion München dem Afghanen Ende Mai die Einreise nach Deutschland verweigert hatte und ihn per Flugzeug tags darauf wieder nach Griechenland brachte, stelle hoheitliche Eingriffe in subjektive Rechte dar und sei „voraussichtlich als rechtswidrig anzusehen“, erklärte das Gericht in dem Beschluss vom 8. August (Az.: M 18 E 19.32238). Die Bundesrepublik sei verpflichtet, dem Mann die vorläufige Einreise zu gewähren.

Grundlage der Zurückweisung war eine im August 2018 mit Griechenland getroffene Vereinbarung. Danach kann die Bundespolizei Menschen, die an der Grenze aufgegriffen werden, nach Griechenland zurückschicken, falls sie dort Asyl beantragt haben. Das Gericht meldete grundsätzliche Bedenken an dieser Praxis an, entschied aber nur im Einzelfall.

Der Afghane muss trotz des Beschlusses damit rechnen, dass er früher oder später wieder nach Griechenland gebracht wird. „Wenn die betreffende Person wieder in Deutschland ist, werden wir ein Dublin-Verfahren durchführen“, sagte der Sprecher des Innenministeriums.

Die Transportkosten nach Deutschland muss die Bundesrepublik übernehmen.

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