Aufsichtsratsjob

von Redaktion

Berlin – Die Bundesregierung hat Ex-Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) die Berufung in den Aufsichtsrat eines großen polnischen Konzerns untersagt. Die Beschäftigung für die von dem Milliardär Jan Kulczyk gegründete Holding so kurz nach Gabriels Ausscheiden aus dem Amt hätte „öffentliche Interessen“ beeinträchtigen können, heißt es in einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, über die der „Spiegel“ zuerst berichtet hatte. Mit seinem Verhalten habe Gabriel „dem Ansehen der Demokratie und ihrer Vertreter“ geschadet und ein „Bild der Käuflichkeit“ abgegeben, sagte Beutin. Gabriel widersprach: Er habe die Gespräche mit der Holding nach dem Erstkontakt abgebrochen, weil ihm deren Vertreter „unseriös“ vorgekommen seien. Zu diesem Zeitpunkt sei das Prüfverfahren aber bereits angelaufen, denn er habe der Regierung bereits bei Beginn der Gespräche Meldung erstattet. „Die Darstellung der Linkspartei ist also schlicht falsch“, sagte er. Die Bundesregierung darf die Erwerbstätigkeit von Ex-Ministern für 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt ganz oder teilweise untersagen, wenn öffentliche Interessen beeinträchtigt sein könnten.

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