Wer nicht will, dass noch mehr Beamte im Bundestag sitzen, der muss akzeptieren, dass Abgeordnete Nebenjobs haben dürfen. Kaum ein Unternehmer oder Anwalt würde für den Bundestag kandidieren, wenn er sein Geschäft ganz aufgeben müsste. Aber es erstaunt doch, wie viele Mandanten so manch ein „Bundestags-Anwalt“ nebenher betreuen kann – solche Großverdiener scheinen allenfalls im Nebenjob Abgeordnete zu sein.
Diese Nebenerwerbs-Politiker schaden auch dem Image des Großteils der 709 Parlamentarier, die sich voll auf ihre politische Tätigkeit konzentrieren. Noch problematischer ist es, wenn Abgeordnete einen Nebenverdienst nur deshalb bekommen, weil sie im Bundestag sitzen: Die Zahlen von Abgeordnetenwatch beweisen, dass etliche Parlamentarier ihren Zweitjob erst aufgenommen haben, nachdem sie zum Volksvertreter gewählt wurden. Die Geldgeber, seien es Konzerne oder Verbände, erwarten sich Gegenleistungen von ihren mit teils üppigem Salär bezahlten Politikern. Denn Abgeordnete sind nicht nur wegen ihrer Expertise für die Unternehmen oder Verbände interessant, sondern wegen ihrer Einflussnahme auf Gesetze, die diese Unternehmen betreffen. Die Grenze zur Korruption verläuft hier haarscharf.
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