Der IS und seine deutschen Kinder

von Redaktion

Die Bundesregierung holt drei Waisen und ein krankes Baby aus einem Lager in Syrien

Damaskus/Berlin – Es ist der erste Fall dieser Art: Mitarbeiter des deutschen Generalkonsulats im irakischen Erbil haben gestern vier Kinder deutscher IS-Anhänger aufgenommen. Die drei Waisen und ein krankes Baby sollen mit ihren Großeltern nach Deutschland fliegen. Sie hatten bisher im Flüchtlingslager Al-Hol im Norden Syriens gelebt, das unter Kontrolle der Kurden steht.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sind unter den Kindern zwei Schwestern im Alter von vier und zwei Jahren, deren Mutter bei Kämpfen um die letzte IS-Bastion in Baghus ums Leben gekommen sein soll. Das kranke Baby soll laut „Bild“ gefährliche Wassereinlagerungen im Kopf haben und die Tochter einer Berlinerin sein, die mit weiteren Kindern noch in Al-Hol lebt.

Über die Rückkehr von IS-Kindern wird seit Längerem diskutiert. Die Bundesregierung hatte zunächst darauf verwiesen, dass es in Syrien keine deutsche diplomatische Vertretung gebe. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Juli entschieden, dass die Regierung Angehörige von IS-Kämpfern zurückholen muss.

Über private Hilfsorganisationen prüften die deutschen Behörden durch DNA-Tests, dass es sich um die Kinder der deutschen Mütter handelte, berichtete der „Spiegel“. Demnach hätten deutsche Diplomaten die Aktion minutiös im Geheimen vorbereitet. Laut Außenminister Heiko Maas (SPD) sollen weitere Aktionen dieser Art folgen.

Im Nordosten Syriens sollen sich laut Rojava Information Center (RIC) 117 Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit befinden. Dazu kämen 21 Kinder von Deutschen, die aber keine deutsche Staatsangehörigkeit hätten, sowie Dutzende Frauen und 66 Männer, von denen gut 40 an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen sein sollen.

„Es handelt sich im Wesentlichen um Kleinkinder, und deren Unterbringung dort ist alles andere als optimal“, sagte Maas. Man wolle ihnen helfen. In jedem Einzelfall müssten schwierige Fragen beantwortet werden – zur Identität und zur Organisation ihrer Ausreise. Nach der Rückkehr der Kinder stünden „die Reintegration, das Kindeswohl und die Bewältigung von Traumata im Vordergrund“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Man habe den Bundesländern Finanzmittel für „Rückkehrkoordinatoren“ zur Verfügung gestellt.

Viele ausländische IS-Anhänger waren einst über die Türkei in das „Kalifat“ der Terrormiliz gereist. Eine Ausreise ihrer Kinder über die Türkei wäre jetzt aber mit großen Hürden verbunden. Ohne Kooperation mit kurdischen Gruppen, die die Kinder in Syrien festhalten, geht es nicht. Die Türkei wiederrum stuft diese Gruppen als „Terrororganisationen“ ein.

Eine Übergabe von IS-Kämpfern schlossen die Kurden aus. Es müsse ein internationales Gericht in Nordostsyrien geben, sagte ein Sprecher. Sie sollten vor Ort vor Gericht gestellt werden.  dpa

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