Scheuer legt bei Strafen nach

von Redaktion

Falschparkern drohen künftig auch Punkte in Flensburg

Berlin – Im Kampf gegen Verkehrssünder zieht Bundesminister Andreas Scheuer (CSU) noch einmal die Daumenschrauben an. Wer künftig mit seinem Fahrzeug falsch parkt oder hält, muss nicht nur mit einem deutlich höheren Bußgeld rechnen, sondern auch mit Punkten in Flensburg.

Vor zwei Wochen hatte Scheuer Teile seiner Pläne zur Reform der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs veröffentlicht, die noch in diesem Jahr in Kraft treten sollen. Seitdem ist klar: Halten Fahrzeugführer unzulässig in zweiter Reihe, wie das oft in Städten der Fall ist, parken sie auf Geh- und Radwegen oder wird auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten, sollen demnächst jeweils bis zu 100 Euro fällig werden. Derzeit sind es in der Regel 15 Euro.

Jetzt legt das Verkehrsministerium noch einmal nach. In einer Antwort auf eine Anfrage der SPD heißt es, für alle drei Verstöße werde bei einer Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung auch „die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister in Flensburg neu verankert“. Wer bislang Park- oder Halteverbote ignoriert, erhält nur dann einen Eintrag, wenn er dadurch Rettungswege oder Einsatzfahrzeuge behindert. Sogar zwei Punkte soll es geben, wenn man eine Rettungsgasse unerlaubt benutzt – zuzüglich zum Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot.

Der Koalitionspartner SPD begrüßte die weitere Verschärfung. „Wem Geld egal ist, den schmerzen Punkte schon eher“, sagte die Abgeordnete Ulli Nissen unserer Zeitung. Denn seit der Flensburger Reform 2014 gilt: Autofahrer, die acht Punkte auf dem Konto haben, müssen den Führerschein abgeben. Davor waren es noch 18.

Jeder wisse, so die SPD-Frau, „wo er parken oder halten darf und wo nicht. Und trotzdem ignorieren einige die Regeln.“ Daher sei es richtig, „dass zu den Geldbußen jetzt auch Punkte dazukommen sollen“. Laut Nissen bleibe so die Faustregel bestehen, dass bei 60 Euro Strafe eine Eintragung ins Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts erfolge. H. STRAUSS

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