Vermögensteuer – ein Vergleich

von Redaktion

Die SPD liebäugelt mit der Wiedereinführung einer Vermögensteuer. Auch in anderen Ländern würden Vermögen schließlich stark besteuert. Die Systeme sind aber nicht direkt vergleichbar, wie eine genauere Betrachtung zeigt.

VON STEFAN REICH

München – In Deutschland wird sie seit über 20 Jahren nicht mehr erhoben, international gilt sie als Auslaufmodell: In kaum einem Land gibt es noch eine Vermögensteuer, wie sie der SPD vorschwebt. Von den 35 Industrienationen und Schwellenländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erheben sie nur noch eine Handvoll Staaten, darunter die Schweiz, Frankreich und Norwegen. Dennoch werden Vermögen in den meisten OECD-Ländern weit stärker zur Staatsfinanzierung herangezogen als in der Bundesrepublik, etwa über Immobilien- und Erbschaftssteuern.

Im OECD-Durchschnitt werden vermögensbezogene Steuern in Höhe von 1,9 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung eines Landes erhoben. In Deutschland ist es ein Prozent. Dadurch, argumentiert der kommissarische SPD-Chef Thorsten Schäfer-Gümbel, sei eine Vermögensteuer auch kein Hemmnis im internationalen Wettbewerb. In den USA zum Beispiel liege der Anteil der vermögensbezogenen Steuern bei über vier Prozent. Dort treiben aber vor allem Immobilien die vermögensbezogenen Steuern in die Höhe. Grundsteuern liegen je nach Bundesstaat bei bis zu vier Prozent des Wertes. Kommunen finanzieren mit ihnen Schulen, Feuerwehren und Straßen.

Auch bei Erbschaften langt der amerikanische Fiskus ordentlich zu. Bis zu 40 Prozent Steuer können fällig werden. Die Gesamtabgabenlast für die Steuerzahler ist jedoch mit durchschnittlich 27 Prozent rund zehn Prozentpunkte kleiner als in Deutschland.

Frankreich ist weltweit einer der Spitzenreiter bei der durchschnittlichen Abgabenlast und beim Spitzensteuersatz. Es gibt auch eine Grundsteuer. Trotzdem erhob der Staat eine Vermögenssteuer von bis zu 2,4 Prozent. Präsident Emmanuel Macron schaffte sie weitgehend ab. Sie wurde in eine Immobiliensteuer und eine Abgabe auf wenige Luxusgüter wie besonders große Yachten umgewandelt. Macron mache Politik für Reiche, wirft ihm auch deshalb die Gelbwesten-Bewegung vor.

Zum Vorbild für Deutschland will sich die SPD das Schweizer Modell der Vermögenssteuer nehmen. Je nach Kanton wird sie ab etwa 100 000 Euro Vermögen fällig, ab einer Million Franken wird sie spürbar. Nach dem Schweizer Modell würde auch die Belastung für Unternehmen tragbar sein, argumentiert die SPD.

Tatsächlich tragen in der Schweiz viele Unternehmen nicht zu den vermögensbezogenen Steuern bei, die sieben Prozent aller Steuern ausmachen. „Im Kanton Zürich zahlen die meisten Unternehmen überhaupt keine Steuern“, erklärt ein Sprecher der Finanzdirektion des Kantons. Viele Firmen seien auf dem Papier nicht viel wert und damit kaum vermögensteuerrelevant. Anteilseigner würden sich Überschüsse auszahlen. Dann wird zwar Einkommenssteuer fällig. Die ist aber nicht gerade üppig. In der Schweiz gelte die Vermögensteuer zudem als Ersatz für die fehlende Kapitalgewinnsteuer, sagt der Sprecher.

In Deutschland belassen gerade Familienunternehmer Gewinne eher in ihren Firmen. Würde ein Teil für die Vermögensteuer abgezogen, könnte das Investitionen und Arbeitsplätze gefährden, fürchtet unter anderem der Bund der deutschen Industrie. Das Ifo-Institut kam bereits vor einigen Jahren in einer Studie zu dem Schluss, dass die Vermögensteuer die Gesamteinnahmen des Staates sogar senken könnte.

Genaue Zahlen fehlen in der derzeitigen Debatte noch. Frühere Gesetzesinitiativen und aktuelle Andeutungen legen nahe, dass die SPD auf eine Steuer von einem Prozent auf Vermögen ab zwei Millionen Euro abzielt. Das beträfe weniger als ein Prozent der Bevölkerung, einige aber womöglich hart. Normalverdiener, die vor Jahrzehnten eine Immobilie geerbt oder zur Altersvorsorge erworben haben, die jetzt abbezahlt und im Wert deutlich gestiegen ist, können schnell über diese Grenze kommen. Das hieße wohl: mindestens 20 000 Euro Steuern im Jahr. Ausnahmen wären schwierig. Immobilienvermögen anders zu besteuern, hat 1995 das Bundesverfassungsgericht untersagt – was einer der Gründe war, warum die Steuer seit 1997 nicht mehr angewendet wird.

Den internationalen Vergleich zur Argumentation – sowohl für als auch gegen eine Vermögensteuer – zu verwenden, sei schwierig, heißt es auf Nachfrage bei der OECD. Eine Einführung in Deutschland befürwortet die Organisation aber. Sie sei ein effektiveres Verteilungsinstrument als hohe Einkommensteuersätze.

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