Der Ausschluss der Abgeordneten Doris von Sayn-Wittgenstein aus der AfD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag ist rechtens. Das Landesverfassungsgericht entschied am Donnerstag, die 64-Jährige werde durch den Ausschluss nicht in ihren Abgeordnetenrechten verletzt. Die Fraktion hatte Sayn-Wittgenstein ausgeschlossen, weil sie 2014 für einen Verein warb, der seit 2015 auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste der AfD steht und vom Verfassungsschutz Thüringen als rechtsextremistisch eingestuft wurde.
Ein Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen bis 14 jahre steht nicht im Konflikt mit der Religionsfreiheit und dem Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder. Zu dieser Ansicht kommt der Tübinger Verfassungsrechtler Martin Nettesheim in einem Gutachten für Frauenrechte-Organisation Terre des Femmes. Der Deutsche Lehrerverband begrüßte das Gutachten. Skeptisch zeigte sich dagegen der Verband Bildung und Erziehung.
FDP-Chef Christian Lindner will Milliardenüberschüsse des Staates an die Bürger auszahlen. „Der Staat hat den Menschen Geld abgenommen, für das keine Leistung erbracht wurde – das gibt man im Geschäftsleben zurück“, sagte er der „Bild“-Zeitung. „Ich fordere, mit dem Überschuss entweder Schulden zu tilgen oder das Geld als Einmalzahlung an die Bürger zu überweisen.“ Für eine vierköpfige Familie seien es 600 Euro. Angesichts der Wirtschaftslage könne das „eine wichtige Konjunkturhilfe“ sein. Laut Statistischem Bundesamt überstiegen die Einnahmen von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen im ersten Halbjahr die Ausgaben um 45,3 Milliarden Euro.
Abschiebungen in die irakische Hauptstadt Bagdad sind laut Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) grundsätzlich zulässig. Zwar gebe es dort nach wie vor bewaffnete Auseinandersetzungen und Terroranschläge der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS), heißt es in einem gestern veröffentlichten Urteil des Gerichts. Doch nach der territorialen Zurückdrängung des IS liege nicht mehr die für ein Asylbegehren erforderliche „Gefahrendichte“ vor. Geklagt hatte das Bundesamt für Migration.