London/Edinburgh – Ein schottisches Berufungsgericht hat die von Premierminister Boris Johnson auferlegte fünfwöchige Zwangspause des britischen Parlaments für unrechtmäßig erklärt. Das teilte der Court of Session gestern in Edinburgh mit.
Johnsons Empfehlung an Königin Elizabeth II., das Parlament vorübergehend zu schließen, sei offenbar mit der Absicht erfolgt, die Abgeordneten im Brexit-Streit kaltzustellen. Das Gericht werde daher eine Anordnung erlassen, wodurch die Zwangspause als „null und nichtig“ erklärt werde. Die Zwangspause soll eigentlich erst am 14. Oktober enden.
Oppositionsabgeordnete riefen die Regierung dazu auf, das Parlament umgehend wieder einzuberufen. Die Regierung wies die Forderungen jedoch zurück. Sie kündigte an, zunächst Berufung beim obersten britischen Gericht, dem Supreme Court, einzulegen. Dort soll am Dienstag kommender Woche verhandelt werden.
Die Schottische Nationalpartei (SNP) bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als „großartige Neuigkeit“. Fraktionschef Ian Blackford schrieb bei Twitter an Johnson gerichtet: „Sie haben undemokratisch gehandelt und müssen das Parlament (aus der Zwangspause) zurückrufen.“ Der Brexit-Experte der Labour-Partei, Keir Starmer, kritisierte: „Niemand bei klarem Verstand hatte Boris Johnsons Begründung für die Schließung des Parlaments geglaubt.“
Die Klage vor dem Court of Session in Edinburgh hatten etwa 75 Parlamentarier eingereicht. Sie war in erster Instanz zunächst gescheitert. Auch der High Court in London hatte eine ähnliche Klage zunächst abgewiesen. Das Berufungsgericht in Schottland entschied nun anders.