Ein Bluttest auf Trisomie 21, das Down-Syndrom, wird „in begründeten Einzelfällen“ zur Kassenleistung in der Schwangerschaftsvorsorge. Diese Entscheidung ist richtig! Denn der Test kann gefährliche Fruchtwasseruntersuchungen, die übrigens längst Kassenleistung sind, vermeide
Dieser Artikel (ID: 1111506) ist am 20.09.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2).