München – Wie komplex diese Debatte ist und wie schwierig zu begrenzen, das hat Dagmar Schmidt am eigenen Leib erfahren. Im April, als der Bundestag zum ersten Mal darüber debattierte, ob Bluttests auf das Down-Syndrom für werdende Mütter eine Kassenleistung werden sollen, gehörte die SPD-Abgeordnete zu den Rednern.
Als Mutter eines Kindes mit Down-Syndrom weiß sie, was eine solche Diagnose bedeutet. Sie sprach sich gegen die Kostenübernahme durch die Kassen aus, plädierte für das „Recht auf Nicht-Wissen“ und eine „Willkommenskultur für alle Kinder“, aber das Plädoyer endete jäh. Pünktlich nach drei Minuten drehte ihr Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble wie jedem Redner das Mikrophon ab. Der Redebedarf im Bundestag war groß und der Zeitplan eng getaktet. Gut fünf Monate später hat der Gemeinsame Bundesausschuss gestern beschlossen, dass die Kassen die Tests künftig im Fall einer Risikoschwangerschaft bezahlen (Haupttext).
Eine große Mehrheit im Bundestag hatte sich im April ebenfalls dafür ausgesprochen, aber leicht machten es sich die Parlamentarier damals nicht. Im Bundestag war der Fraktionszwang aufgehoben, und nicht nur Dagmar Schmidt fand nachdenkliche Worte. Immer wieder fiel zum Beispiel das Stichwort „Selektion“. Wer frühzeitig wisse, dass sein Kind behindert zur Welt komme, entscheide sich leichter für eine Abtreibung.
Auch Stephan Pilsinger hat bei der Abwägung zwischen Pro und Contra lange mit sich gerungen. Der Münchner CSU-Abgeordnete, selber Mediziner, sprach sich letztlich für die Kostenübernahme aus, aber vollends überzeugt war er bis zum Schluss nicht. In einem Schreiben an Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD), das unserer Zeitung vorliegt, wirbt er nun dafür, die Angehörigen von Menschen mit Behinderung stärker zu entlasten. Beigefügt ist ein Positionspapier, in dem er auf den „Druck auf Schwangere“ verweist, „nur noch ein gesundes Kind zur Welt zu bringen“. Um dem entgegenzuwirken, will er, wie er schreibt, den Fokus stärker auf die Angehörigen von Kindern mit Behinderung lenken. Eine bessere Unterstützung durch den Staat, hofft er, könnte werdenden Eltern bei aller Verunsicherung die Entscheidung für das Kind erleichtern.
Konkret macht sich Pilsinger für höhere Rentenansprüche stark, wenn Eltern ein Kind überwiegend daheim betreuen und deshalb in ihrer beruflichen Tätigkeit eingeschränkt sind. Die Elternzeit – und die entsprechende Finanzierung – will er verlängern und die staatliche Förderung sowie die Anerkennung von zusätzlichen Pflege- und Erziehungsleistungen ausbauen. Außerdem strebt Pilsinger bessere Qualifizierungsmaßnahmen für Pflegekräfte und eine Weiterbildung für Mediziner an, um die Möglichkeiten der Inklusion vielfältiger aufzuzeigen. In der gynäkologischen Ärzteausbildung müsse „explizit über das Leben mit Kindern mit Behinderung“ aufgeklärt, „psycho-soziales Wissen“ vermittelt und der Kontakt zu Selbsthilfegruppen hergestellt werden.
Der CSU-Abgeordnete regt in seinem Brief an Heil an, das die Forderungen in das Angehörigen-Entlastungsgesetz aufgenommen werden, das das Bundeskabinett Mitte August beschloss. Auf diese Weise sollten auch Familien mit jungen Kindern stärker unterstützt werden, nicht nur Pflegende von Erwachsenen und Senioren. Ein Kind mit Behinderung sei „in seinem Wesen einzigartig“, sagt Pilsinger. Eine Bereicherung, keine Belastung. Als Staat, schreibt er zum Abschluss, dürfe man „diese Eltern nicht allein lassen“. MARC BEYER