Berlin – Ist das Baby im Bauch gesund? Diese Frage stellen sich alle werdenden Eltern. Die Pränataldiagnostik gibt ihnen Antworten – immer früher und immer präziser.
Bis vor einigen Jahren konnten Ärzte Trisomien, darunter das Down-Syndrom, nur durch invasive Methoden sicher erkennen: etwa durch die Untersuchung des Fruchtwassers, wodurch das Fehlgeburtsrisiko erhöht ist. Seit 2012 gibt es nun eine gefahrlose Alternative: einen Bluttest, der inzwischen nahezu so sicher ist wie die Fruchtwasseruntersuchung. Bereits drei Jahre nach seiner Markteinführung ließ der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) durchblicken, dass solche Tests Kassenleistung werden könnten; Fruchtwasseruntersuchungen sind es längst. Gestern fiel nun die Entscheidung dazu.
Konkret sollen die gesetzlichen Krankenkassen diese Untersuchung nur „in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung“ bezahlen. Es geht hier also nicht um ein flächendeckendes Screening, auf das jede Schwangere Anspruch hat. Die neue Regelung soll ohnehin erst 2021 in Kraft treten – bis dahin müssen noch Informationen für die Versicherten formuliert werden. Es seien also „keineswegs endgültige Fakten“ geschaffen, erklärte gestern der Vorsitzende des Bundesausschusses, Josef Hecken,
Gegen die Tests, die seit rund sieben Jahren auf Selbstzahlerbasis erhältlich sind, gab es von Anfang an auch Widerstand. Gestern meldeten sich erneut Kritiker zu Wort, darunter der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher. Er mahnte: „Der Blick auf Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft wird sich Stück für Stück verändern. Auch der Druck auf Eltern eines Kindes mit Behinderung wird sich deutlich erhöhen.“ Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen, Corinna Rüffer, erklärte, die Politik müsse dringend die Bedingungen für genetische Testverfahren in der Schwangerschaft festlegen. „Schwangeren zu suggerieren, es sei ein Risiko, solch ein Kind zu bekommen, ist falsch.“ Auch die katholischen Bischöfe erklärten: „Die Entscheidung berührt den Schutz des ungeborenen Lebens auf empfindliche Weise, denn sie könnte die Entwicklung eines generellen Screenings auf eine Vielfalt von genetischen Auffälligkeiten und Eigenschaften im Rahmen der Pränataldiagnostik fördern.“ Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte sich indes bereits im Vorfeld für die Kassenzulassung ausgesprochen – fordert allerdings das Angebot einer ethischen Beratung. Weitere Befürworter der Entscheidung, wie Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), verweisen auf das geringere Risiko dieser Methode: Würden die Kosten übernommen, könnten werdende Eltern darauf verzichten, die riskantere Fruchtwasseranalyse vornehmen zu lassen.
Bisher können Frauen neben der üblichen Schwangerschaftsvorsorge ein Ersttrimesterscreening (ETS) zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche vornehmen lassen – müssen es allerdings selbst finanzieren. Dazu gehören eine Ultraschalluntersuchung der Nackenfalte sowie Blutwerte zu einem bestimmten Hormon und einem Protein. Ergibt sich bei diesen Tests ein erhöhtes Risiko für Trisomie, kann eine invasive Diagnostik, wie die Fruchtwasseruntersuchung, kostenfrei in Anspruch genommen werden. Für Mütter über 35 Jahre und Risikoschwangere übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine invasive Diagnostik auch ohne das besagte Screening. (mit dpa, kna, afp)