Ein Berliner Gericht meint: Jemanden als „Drecks Fotze“ (sic!) zu bezeichnen, gehöre „haarscharf“ in den Bereich der Meinungsfreiheit. So hanebüchen die Urteilsbegründung (es sei „sachbezogene“ Kritik) im Fall der Politikerin Renate Künast ist, so fatal ist das Urteil selbst. Denn es
Dieser Artikel (ID: 1111783) ist am 21.09.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2).