Urteil zu Künast

Die falsche Meinungsfreiheit

von Redaktion

MARCUS MÄCKLER

Ein Berliner Gericht meint: Jemanden als „Drecks Fotze“ (sic!) zu bezeichnen, gehöre „haarscharf“ in den Bereich der Meinungsfreiheit. So hanebüchen die Urteilsbegründung (es sei „sachbezogene“ Kritik) im Fall der Politikerin Renate Künast ist, so fatal ist das Urteil selbst. Denn es erhebt den blanken Hass zum legitimen Mittel der Auseinandersetzung. Und es wirft die Anstrengungen um eine Entgiftung des gesellschaftlichen Klimas weit zurück.

Irrigerweise folgt das Gericht all jenen, die Meinungsfreiheit mit dem Recht verwechseln, zu jeder Zeit alles Denkbare sagen zu dürfen. Meinungsfreiheit kommt aber dort an ihre Grenzen, wo die Würde anderer angegriffen, verletzt, beschädigt wird. Das gilt auch und vielleicht gerade für Politiker, die sich ja stets im Zentrum eines potenziellen öffentlichen Sturms bewegen. Die Schmähungen gegen Künast sind vom Aufruf zu körperlicher Gewalt teilweise nicht weit entfernt. Kaum vier Monate nach dem Mord am Kasseler Regierungschef Walter Lübcke sendet das Urteil ein geradezu infames Signal aus.

Die Pöbler und Hasser in den sozialen Netzwerken dürften sich bestärkt fühlen, mindestens so weiterzumachen wie bisher, weil das Gericht den Bereich des Noch-Akzeptablen gefährlich ausgeweitet hat. Schon deshalb darf dieses Urteil so nicht stehen bleiben. Hoffentlich entscheidet die nächste Instanz anders – im Interesse aller.

Marcus.Maeckler@ovb.net

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