AUTOS: Im Gegenzug für den CO2-Preis soll unter anderem die Pendlerpauschale steigen. Pro Kilometer sollen 35 statt 30 Cent von der Steuer absetzbar sein – ab dem 21. Kilometer und befristet bis Ende 2026. Um die schwache Nachfrage nach Elektro-Autos zu erhöhen, soll die von Bund und Herstellern getragene Kaufprämie erhöht werden – für Autos mit einem Preis von unter 40 000 Euro. Die Kfz-Steuer soll für neue Wagen stärker an den CO2-Emissionen ausgerichtet werden. VERKEHR: Die Koalition will Bahnfahren billiger und Flüge teurer machen. So soll die Mehrwertsteuer auf Fernzugtickets von 19 auf 7 Prozent herunter. Die Deutsche Bahn kündigte umgehend an, dass die Preise für ICE und Intercitys mit Inkrafttreten um zehn Prozent sinken sollen. Im Gegenzug zu dieser Steuersenkung soll die Luftverkehrsteuer für Starts von deutschen Flughäfen zum 1. Januar 2020 steigen. HEIZEN: Der Wechsel von alten Ölheizungen zu klimafreundlicheren neuen Modellen soll mit einer „Austauschprämie“ von bis zu 40 Prozent der Kosten gefördert werden. Der Einbau neuer Ölheizungen soll ab 2026 verboten sein – „in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist“. Gasheizungen werden nicht verboten, der Umstieg von alten Modellen wird aber gefördert. Für die energiesparende Gebäudesanierung ist ab 2020 eine steuerliche Förderung geplant. Wer alte Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster ersetzt, kann seine Steuerschuld – verteilt über drei Jahre – um 20 Prozent der Kosten mindern. ÖKO-STROM: Im Gegenzug zu einem CO2-Preis im Verkehr und bei Gebäuden soll auch die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms ab 2021 gesenkt werden. Es gibt mehrere Schritte: 0,25 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2021, dann 0,5 Cent im Jahr 2022 und 0,625 Cent 2023. Der Ausbau des Ökostroms soll beschleunigt werden. WINDRÄDER: Um die Akzeptanz für neue Windräder zu erhöhen, sollen Kommunen künftig eine finanzielle Beteiligung am Betrieb von Anlagen erhalten. Grundsätzlich gelten in Deutschland künftig neue Mindestabstände von 1000 Metern zu Wohngebieten. Ein Bundesland darf geringere Abstände festlegen. Bayerns 10H-Regelung bleibt unangetastet. KLIMAGESETZ: In einem Klimagesetz soll der Rahmen für sämtliche Maßnahmen festgelegt werden. Die Klimaziele werden verbindlich gemacht. Ein externer Expertenrat soll die CO2-Minderung jährlich kontrollieren. Das Klimakabinett wird dauerhaft eingerichtet. Einzelne Ministerien müssen innerhalb von drei Monaten nachsteuern, wenn die Etappenziele in ihrem Sektor verfehlt werden. Es gibt konkrete Einsparziele für die Sektoren Verkehr (-42 Prozent), Energiewirtschaft (-62), Gebäude (-67), Landwirtschaft (-34) und Industrie (-51).
SPARZIEL: Die Beschlüsse des Klimakabinetts werden dazu beitragen, den bundesdeutschen Klimagas-Ausstoß von derzeit etwa 870 Millionen Tonnen pro Jahr in Richtung 560 Millionen Tonnen im Jahr 2030 zu senken. Dieses Reduktionsziel hat die Regierung zu erreichen versprochen. Darüber, ob Deutschland das Ziel wirklich schafft, lässt sich allerdings nur spekulieren. dpa/afp/epd/hk