IN KÜRZE

Bewacher von König Salman erschossen

von Redaktion

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke darf laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen als „Faschist“ bezeichnet werden. Hintergrund des Rechtsstreits war eine Demonstration in Eisenach, die als „Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere den Faschisten Höcke“ angemeldet war. In einem Auflagenbescheid wurde die Bezeichnung „Faschist“ zunächst untersagt. Die Initiatoren zogen deshalb vor Gericht und beriefen sich auf die Meinungsfreiheit. Sie führten zur Begründung auch zahlreiche Zitate von AfD-Rechtsaußen Björn Höcke aus Veröffentlichungen und Reden auf. Das Gericht entschied daraufhin, dass die angegriffene Auflage der Stadt „rechtswidrig“ sei. Die Initiatoren hätten „in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht“.

Der persönliche Leibwächter von Saudi-Arabiens König Salman, General Abdel Asis al-Fagham, ist von einem Bekannten in der Stadt Dschidda erschossen worden. Die beiden Männer hätten sich zuvor gestritten, berichtete die staatliche Nachrichtenagentur SPA. Der Angreifer wurde später bei einem Schusswechsel mit der Polizei erschossen.

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