Bystron gescheitert

von Redaktion

Karlsruhe lehnt Klage des AfD-Politikers ab

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Klage des früheren bayerischen AfD-Landeschefs und heutigen Bundestagsabgeordneten Petr Bystron abgewiesen. Der Politiker hatte sich auf dem Weg eines Organstreitverfahrens gegen ein von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) verhängtes Ordnungsgeldes über 1000 Euro zur Wehr setzen wollen. Im bereits am 17. September gefassten Beschluss wiesen die Richter Bystrons Antrag als unzulässig ab. Er hätte zuerst Einspruch gegen das Ordnungsgeld beim Bundestag einlegen müssen, hieß es (Az: 2BvE 2/18).

Bystron hatte in der konstituierenden Sitzung des 19. Deutschen Bundestages am 14. März 2018 bei der Wahl der Bundeskanzlerin in der Wahlkabine seinen ausgefüllten Stimmzettel samt Wahlausweis abfotografiert. Dieses Bild hatte er anschließend mit den Worten „Nicht meine Kanzlerin“ beim Kurznachrichtendienst Twitter veröffentlicht. Bundestagspräsident Schäuble verhängte das Ordnungsgeld gegen Bystron, weil dieser bewusst gegen den Grundsatz der Geheimhaltung der Wahl verstoßen habe.

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