Debatte über Konsequenzen aus Fall Halle

von Redaktion

Der Terroranschlag von Halle wirft reichlich Fragen auf: Werden die Synagogen in Deutschland ausreichend geschützt? Und sind die Sicherheitsbehörden auf einen Täter wie Stephan B. überhaupt vorbereitet? Die Politik ringt um Antworten.

VON MARTINA HERZOG

Berlin – Der rechtsterroristische Anschlag von Halle hat das Land aufgeschreckt – und eine Debatte über die Konsequenzen ausgelöst. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mahnte erneut die von ihm geforderte Stärkung der Sicherheitsbehörden und neue Kompetenzen an. Vertreter jüdischer Verbände sorgen sich um die Sicherheit von Synagogen. Der Stand der Diskussion:

SICHERHEITSBEHÖRDEN Seehofer wirbt für neue Stellen bei Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz sowie neue gesetzliche Auskunftspflichten für soziale Netzwerke wie Facebook: Die Anbieter sollen verpflichtet werden, Straftaten und auch IP-Adressen mitzuteilen, über die Nutzer identifiziert werden können. Darüber sei er sich mit Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) im Prinzip einig, sagt er. Die CDU-Spitze will am Montag ein Eckpunkte-Papier unter anderem zu neuen Auskunfts- und Handlungspflichten für Plattform-Betreiber wie Facebook beschließen.

BEOBACHTUNG DER AFD Politiker anderer Parteien werfen der AfD vor, sie bereite einen Nährboden für Taten wie in Halle – was die Partei von sich weist. Unter anderem SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt rufen nach einer Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Eine solche Entscheidung müssten aber die Verfassungsschützer in Bund und Ländern treffen, nicht die Politik.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Januar die Jugendorganisation der AfD (Junge Alternative) und den stramm nationalen „Flügel“ als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft. Von einem Verdachtsfall spricht der Verfassungsschutz, wenn seiner Auffassung nach „hinreichend gewichtige Anhaltspunkte“ vorliegen, „dass es sich um eine extremistische Bestrebung handelt“.

VERBOT RECHTER GRUPPEN

Schon nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) wurden Rufe nach einem Verbot rechtsextremer Gruppierungen wie „Combat 18“ laut. Vertreter von SPD und FDP verlangen nun, auch die Identitäre Bewegung (IB) müsse verboten werden. Die IB lehnt Zuwanderung ab und warnt vor einem „Bevölkerungsaustausch“ in Europa. Laut Seehofer arbeitet sein Ministerium derzeit an sechs möglichen Vereinsverboten. Namen nennt er aber nicht.

AUFKLÄRUNG

Judenfeindlichkeit soll stärker zum Thema in den Schulen werden. Die Bund-Länder-Kommission der Antisemitismusbeauftragten, die Kultusministerkonferenz und der Zentralrat der Juden haben dazu eine Arbeitsgruppe eingerichtet. „Das Problemfeld Antisemitismus wird bald in den Schulen stärker als bisher auf der Höhe der Zeit behandelt werden können“, sagt der Co-Vorsitzende der Kommission, der bayerische Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle (CSU).

STRAFVERFOLGUNG

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, verlangt ein strengeres Vorgehen der Justiz nach Angriffen und Angriffsversuchen. In letzter Zeit sei eine „Verschiebung der roten Linie“ zu beobachten, und auf Worte folgten Taten. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte dagegen, die Strafgesetze müssten konsequenter angewandt werden. Als Vorbild nennt Lambrecht Bayern. Bei antisemitischen Straftaten gebe es dort grundsätzlich keine Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit oder geringer Schuld.

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