IN KÜRZE

Flüchtlingsunterkunftohne Flüchtlinge

von Redaktion

Zwischen Union und SPD zeichnet sich eine Einigung bei der geplanten Grundrente ab. Eine hochrangig besetzte Arbeitsgruppe der Koalition vertagte sich gestern erneut, allerdings wurden Umrisse einer Lösung deutlich. Geplant ist ein Rentenaufschlag für Senioren, die mindestens 35 Jahre lang gearbeitet haben oder Zeiten der Kindererziehung oder Pflege aufweisen, aber nur eine kleine Rente bekommen. Die Grundrente soll zehn Prozent oberhalb der Grundsicherung liegen. In Koalitionskreisen hieß es, sie solle nach einer Prüfung der Einkommen der Betroffenen gewährt werden. Dies solle über die Daten funktionieren, die die Finanzämter erheben.

Ein in Deutschland lebender syrischer Kurde hat sich am europäischen Standort der Vereinten Nationen in Genf mit Benzin übergossen und angezündet. Mit brennender Kleidung versuchte er, in das Gebäude des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR einzudringen, wie ein Sprecher sagte. Der 31-Jährige wurde nach Polizeiangaben schwer verletzt und mit einem Hubschrauber in eine Spezialklinik für Brandopfer in das 60 Kilometer entfernte Lausanne gebracht.

Die rechte FPÖ in Österreich hat Philippa Strache, Frau von Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache, aus der Partei ausgeschlossen. Als Grund nannte die Partei eine schriftliche Stellungnahme der 31-Jährigen von Dienstag. Strache hatte darin mitgeteilt, dass sie ihr Mandat im österreichischen Nationalrat annehmen werde. Sie saß gestern bei der ersten Sitzung des neuen Parlaments als fraktionslose Abgeordnete hinter den SPÖ-Parlamentariern. Laut FPÖ hatte die Mitteilung „eindeutig parteischädigenden Charakter“.

Eine Kommune, die ein Privathaus als Flüchtlingsunterkunft angemietet hat, kommt nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag, nur weil nun gar keine Flüchtlinge da sind. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Stadt Ottweiler im Saarland hatte in dem Haus bis zu 14 Flüchtlinge unterbringen wollen. Im Mietvertrag wurde die ordentliche Kündigung für die ersten fünf Jahre ausgeschlossen. Wegen des Rückgangs der Flüchtlingszahlen wird die Unterkunft aber nicht mehr benötigt – kein einziges Zimmer war je belegt.

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