Berlin – Die Grünen wollen Lebensmittelverschwendung per Gesetz einen Riegel vorschieben. „Wir wollen ein Anti-Wegwerf-Gesetz, das Lebensmittelmärkte verpflichtet, noch genießbare Lebensmittel an Hilfsorganisationen abzugeben und Lebensmittelproduzenten verpflichtet, Lebensmittel nicht aufgrund von Kennzeichnungsmängeln zu vernichten“, sagte die ernährungspolitische Sprecherin der Fraktion, Renate Künast, dem „Handelsblatt“.
In einem parlamentarischen Antrag, der am Donnerstag im Bundestag eingebracht werden soll, fordern die Grünen die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Als Vorbild nennen sie darin Frankreich. Dort müssen Supermärkte mit einer Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmetern unverkaufte Lebensmittel an örtliche Tafeln oder andere Organisationen spenden.
Die Grünen fordern zudem, per Erlass sicherzustellen, dass für Lebensmittel, die an gemeinnützige Organisationen gespendet werden, keine Umsatzsteuer anfällt. Außerdem halten sie einen „ordnungsrechtlichen Rahmen“ für notwendig, der Lebensmittelmärkten ermöglicht, „noch genießbare Lebensmittel erreichbar zugänglich zu machen und unangemessene Haftungsrisiken für unverschlossenes Bereitstellen ausschließt“.
So soll etwa auch das Mitnehmen weggeworfener Lebensmittel aus Abfallbehältern („Containern“) straffrei werden. Viele Punkte im Antrag decken sich mit den Vorstellungen von Agrarministerin Julia Klöckner (CDU). Bereits im Februar hatte das Kabinett eine Strategie gegen Lebensmittelverschwendung beschlossen. Zentrale Forderung: bis 2030 die Lebensmittelverschwendung um die Hälfte zu reduzieren. Dazu sollen konkrete Zielvorgaben mit Landwirten und Handel vereinbart werden. kna