Rentensteuer: Kampf mit dem Fiskus

von Redaktion

Ruheständler werden verstärkt zur Kasse gebeten: Staat verdoppelt Einnahmen

VON KLAUS RIMPEL

München – Der Fiskus langt bei Rentnern immer mehr zu. Die Einnahmen aus der Einkommensteuer von Rentnern sind zwischen 2005 und 2015 um satte 130 Prozent gestiegen. Zum Vergleich: Die Einnahmen beim gesamten Steueraufkommen haben in diesem Zeitraum nur um 50 Prozent zugelegt. Die Zahlen gehen aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor. Die Rentensteuer trifft aktuell etwa 4,98 Millionen Senioren – fast doppelt so viele wie im Jahr 2005, als sie eingeführt wurde. Viele Rentner sind verunsichert, ob sie in die Steuerpflicht fallen. Unsere Zeitung beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.

Wie viel Steuern kassiert der Fiskus von Rentnern?

2005 nahm der Staat nur 15,55 Milliarden Euro aus Renten-Besteuerungen ein, 2014 waren es schon 31,44 Milliarden und 2015 (die aktuellsten verfügbaren Zahlen) 34,65 Milliarden. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch sieht die Steigerungen mit Sorge: „Wenn hier nichts geändert wird, werden immer mehr Renten steuerlich empfindlich belastet werden.“

Warum werden immer mehr Rentner steuerpflichtig?

Zum einen nimmt die Zahl der steuerpflichtigen Rentner wegen des Eintritts der geburtenstarken Jahrgänge in die Rente zu. Zum anderen erhöht sich wegen des Alterseinkünftegesetzes von 2005 der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente in Jahresschritten um je zwei Prozent: Wer 2005 oder früher in Rente ging, muss 50 Prozent versteuern, wer 2020 in Rente geht, muss schon 80 Prozent besteuern – und die volle Besteuerung ist ab 2040 fällig.

Bei welcher Rentenhöhe bin ich von der Steuer befreit?

Wer 2005 oder früher in Rente gegangen ist, ist auf der sicheren Seite, wenn seine Monatsbruttorente unter 1493 Euro im Monat liegt, wer 2019 in Rente geht, darf maximal 1168 Euro Rente haben. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren verdoppeln sich diese Beträge.

Was könnte man tun, um Renten vor dem Zugriff des Staates zu schützen?

Bartsch fordert, den Steuer- Grundfreibetrag (9168 Euro/Jahr) anzuheben, damit nicht „ohnehin schmale Renten faktisch weiter sinken“.

Was gehört zum steuerpflichtigen Jahresein- kommen?

Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden), Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus einer Betriebsrente oder Pension, Einnahmen aus der gesetzlichen Rente sowie aus Versicherungen.

Wie lässt sich das Einkommen herunterrechnen?

Durch sogenannte außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Behinderung) und Sonderausgaben (Versicherungen, Spenden) sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Hausmeister und Pflegedienst. Wichtig ist, dass der Rentner alle Ausgaben sammelt. Dies kann entscheidend sein, ob er Steuer zahlen muss oder nicht.

Wie sieht es mit Mieteinnahmen aus?

Ab dem 65. Lebensjahr gibt es für Zusatzeinkünfte wie Mieteinnahmen den Altersentlastungsbeitrag, also einen zusätzlichen Steuerfreibetrag für Senioren. Für alle, die 2019 ihren 65. Geburtstag feiern, liegt der Höchstfreibetrag bei 836 Euro im Jahr, wer vor 2005 seinen 65. feierte, hat einen Freibetrag von 1900 Euro.

Ist die Rentenbesteuerung eine Steuererhöhung?

Im Prinzip nein, denn im Gegenzug werden die Aufwendungen für die Altersvorsorge Schritt für Schritt bis zum Jahr 2025 steuerfrei. Dies soll einen Anreiz für die private Altersvorsorge (z.B. Riester) bieten. Die Absetzbarkeit steigt um zwei Prozentpunkte pro Jahr. Für 2019 liegt der absetzbare Höchstbeitrag bei 24 305 Euro (48 610 Euro für Paare), steuermindernd wirken maximal 21 388 Euro (42 776 Euro bei Paaren).

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