Das Datum
4. November 2009 – Der Volksverhetzungsparagraf, der die Verherrlichung des Nazi-Regimes unter Strafe stellt, ist mit dem Schutz der Meinungsfreiheit vereinbar, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
4. November 2009 – Der Volksverhetzungsparagraf, der die Verherrlichung des Nazi-Regimes unter Strafe stellt, ist mit dem Schutz der Meinungsfreiheit vereinbar, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
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