4. November 2009 – Der Volksverhetzungsparagraf, der die Verherrlichung des Nazi-Regimes unter Strafe stellt, ist mit dem Schutz der Meinungsfreiheit vereinbar, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
4. November 2009 – Der Volksverhetzungsparagraf, der die Verherrlichung des Nazi-Regimes unter Strafe stellt, ist mit dem Schutz der Meinungsfreiheit vereinbar, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.