Beratungen über Abwahl Brandners

von Redaktion

Nach „Judaslohn“-Eklat soll AfD-Mann Ausschuss-Vorsitz räumen

Berlin – Nach der „Judaslohn“-Äußerung des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner werden sich Gremien des Bundestags noch in dieser Woche mit der Möglichkeit seiner Abwahl als Vorsitzender des Rechtsausschusses befassen. Das Thema könnte laut Berichten bei der Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer, im Geschäftsordnungsausschuss oder im Ältestenrat erörtert werden.

„Für mich steht fest, dass Herr Brandner nicht Vorsitzender des Rechtsausschusses bleiben kann“, sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann. Weil der AfD-Mann nicht zurücktreten will, „müssen wir uns mit der Frage der Abwahl befassen“.

Brandner hatte die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den Musiker Udo Lindenberg auf Twitter als „Judaslohn“ bezeichnet. Zuvor hatte Lindenberg die AfD attackiert. Dem Abgeordneten wurde daraufhin Antisemitismus vorgeworfen. Er nannte die Vorwürfe gestern „an den Haaren herbeigezogen“. Brandner hatte schon nach dem Terroranschlag in Halle durch eine Äußerung für Empörung gesorgt.

Nun sollen seine Äußerungen also Konsequenzen haben. In der Geschäftsordnung des Bundestags ist die Abwahl eines Vorsitzenden aber nicht ausdrücklich vorgesehen. Deshalb wird darüber nachgedacht, die Geschäftsordnung zu ändern. Manche Juristen halten die Abwahl aber auch ohne Änderung für möglich.

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