Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen
Dem Staat bleibt ein Spielraum
Wer eh schon wenig hat, dem darf nicht das meiste auch noch genommen werden. Auf diesen Nenner lässt sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV-Sanktionen bringen. Der Spruch ist nachvollziehbar und maßvoll. Er lindert Ängste und Schmerzen, die mit Kürzungen um 60 oder gar