Waffenrecht: CSU will „lebensnahe“ Schützen-Regeln

von Redaktion

München – Die CSU dringt auf Sonderregeln für Sportschützen im Waffenrecht. Wer im Verein gemeldet und aktiv ist, soll alte Waffen weiterhin besitzen dürfen, auch ohne sie regelmäßig abzufeuern. Man brauche eine lebensnahe und unbürokratische Regelung, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach einer Kabinettssitzung. „Ich sehe keinen Sicherheitsgewinn darin, auch nach zehn Jahren erfolgreicher Praxis in einem Schützenverein jemanden dazu zu zwingen, mit jeder seiner Waffen jeden Monat mindestens einmal zu schießen.“

Auf Bundesebene wird ein schärferes Waffenrecht verhandelt, im Bundestag startet dazu eine Anhörung. Ziel ist, den Waffenbesitz von Extremisten zu unterbinden; eben durch strenge Nachweispflichten („Bedürfnisprüfung“) für Sportschützen und durch eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der Vergabe eines Waffenscheins. Herrmann warnt, wie zuvor auch Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger, vor einem Generalverdacht gegen Sportschützen. Ihm sei kein Fall bekannt, wo es in diesem Personenkreis mit Waffenbesitz einen Zusammenhang mit Straftaten gebe.  cd

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