Estland ist schon weiter

von Redaktion

Gesundheit im digitalen Zeitalter: So hilfreich Computer und Smartphones bei der Behandlung sein können, so groß sind die Ängste vor Datenmissbrauch. Gestern beschloss der Bundestag ein Gesetzespaket zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Ein Überblick.

Gesundheits-Apps

Apps auf dem Smartphone können Patienten daran erinnern, ein Medikament einzunehmen. Es gibt Anwendungen, mit deren Hilfe Migräne-Patienten ihre Symptome einfach erfassen und ihre Anfälle dokumentieren können – was Ärzten wichtige Hinweise für die Behandlung liefert. Wenn der Arzt solch eine App verschreibt, zahlt das künftig die Krankenkasse. Ärztepräsident Klaus Reinhardt warnt vor „einer Art Zwei-Klassen-Versorgung“: „Wenn wir zu stark und zu schnell auf digitale Unterstützung abstellen, darf man die Menschen nicht vergessen, die damit vielleicht nicht umgehen können.“ Zudem sei es oft schwierig, sinnvolle Apps von „Schnickschnack“ ohne Mehrwert zu unterscheiden.

Daten-Weiterleitung zu Forschungszwecken

Die Kassen sollen Daten jedes Versicherten unter anderem zu Alter, Geschlecht, Wohnort und Behandlungen an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen übermitteln, der sie zu Forschungszwecken weiterleitet. Der Bezug zur realen Person soll bei dieser Weiterleitung verschleiert werden. Es gehe darum, Gesundheitsforschung möglich zu machen, um für Patienten mit chronischen Erkrankungen zu besseren Erkenntnissen zu kommen, warb Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für das Projekt. „Es geht nicht um Behandlungsdaten, sondern um Abrechnungsdaten.“ Frank Werneke, Chef der Gewerkschaft Verdi, warnt vor einem Zusammenführen der Sozialdaten von Millionen Kassenpatienten: „Die ungefragte Sammlung und Auswertung derartiger Daten ist ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.“ Der Gesetzentwurf sehe eine Weitergabe medizinischer Daten von fast 90 Prozent der Bevölkerung an Dritte vor, „wobei ‚Dritte’ weder definiert noch eingegrenzt wird“.

Online-Sprechstunden

Mediziner dürfen künftig auf ihrer Internetseite über Online-Sprechstunden informieren.

Beitritt zur Krankenkasse

Wer einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten möchte, soll das künftig auch auf elektronischem Weg tun können.

Heil- und Hilfsmittel

Prothesen oder Rollstühle sollen künftig online verordnet werden können.

Elektronischer Arztbrief

Die Übermittlung von Befundberichten per Internet soll gefördert werden. Um einen Anreiz zu schaffen, sollen Telefaxe geringer vergütet werden als bislang.

Elektronische Gesundheitskarte

Schon seit 13 Jahren ist geplant, dass über die Karte, die beim Arztbesuch vorgelegt werden muss, auch Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder oder frühere Untersuchungsergebnisse abrufbar sein sollen. Doch während das in Staaten wie Estland längst Realität ist, wird in Deutschland noch immer über das Ausmaß gestritten.

Konkret ist mit „elektronischer Gesundheitskarte“ nicht nur die Karte gemeint, die wir im Geldbeutel tragen, sondern die gesamte Infrastruktur, die den verschlüsselten Austausch ermöglicht. Die Übermittlung von Notfalldaten, Befunden, Impfinformationen und Medikationsplänen könnte nicht nur Patienten helfen, sondern auch die Kassen entlasten, weil Mehrfach-Diagnosen überflüssig würden.

Doch der Einführung stehen nicht nur technische Probleme im Weg. Es geht auch um viel Geld: Mehr Transparenz könnte weniger Einnahmen bedeuten. KLAUS RIMPEL

Artikel 2 von 11