AfD will vor Gericht „Bienen“-Gesetze stürzen

von Redaktion

Artenschutz: Fraktion zieht gegen „Radikalverbote“ und Formfehler vor Verfassungsgerichtshof

München – Der Polit-Streit um den Artenschutz landet vor Gericht. Mit einer 160-seitigen Klageschrift wendet sich die AfD-Fraktion im Landtag morgen an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Richter sollen das „Bienen“-Gesetz aus dem Volksbegehren und das Begleitgesetz für nichtig erklären. Es verstoße gegen die Verfassung, argumentiert eine Kanzlei in dem Schriftsatz. Die Unterlagen liegen unserer Zeitung und dem „Landwirtschaftlichen Wochenblatt“ vorab vor.

„Wir haben da erhebliche Bedenken“, sagt Christoph Maier, der parlamentarische Geschäftsführer der AfD: „Das Parlament hat das Volksbegehren an sich gerissen und abgeändert.“

Als Antragsgegner nimmt die AfD die komplette Staatsspitze ins Visier: den Ministerpräsidenten Markus Söder, die Staatskanzlei, die Landtagspräsidentin Ilse Aigner und die Fraktionschefs von CSU und Freien Wählern, dazu die Initiatoren des „Rettet die Bienen“-Volksbegehrens.

Zur Erinnerung: Das Volksbegehren, angestoßen unter anderem von der ÖDP, hatte im Februar gut 1,7 Millionen Unterschriften gesammelt, bei Wind und Kälte standen Menschen Schlange. In der Sorge, einen Volksentscheid haushoch zu verlieren, übernahm Söder die Forderungen und brachte seine Koalition auf Linie. Ungenauigkeiten und Widersprüche versuchte die Staatsregierung mit einem „Begleitgesetz“ zu glätten. Beide gelten seit August.

Politisch ist das nur formal abgehakt. In Teilen von CSU, Freien Wählern und bei vielen Landwirten gärt Unzufriedenheit über den Schwenk. Viele Bauern fühlen sich überreguliert und zu Gegnern statt Partnern des Umweltschutzes abgestempelt. Diesen Unmut will die AfD nun offenbar aufgreifen.

Juristisch argumentiert die Heidelberger Kanzlei im Auftrag der Fraktion umfangreich. Sie beanstandet etliche Formfehler, vom Unterschriftensammeln bis zum Landtagsvotum. In Teilen fehle Bayern die Gesetzgebungskompetenz, etwa, eine Quote für Ökolandbau vorzugeben. Vor allem moniert die AfD, das Begleitgesetz widerspreche dem Volksbegehren explizit – gerade in den umstrittenen Details von Walzverbot, Mahdzeit, Biotopverbunden und Streuobstwiesen.

Frei formuliert: Söder trickse, indem er nur so tue, als habe er das Volksbegehren übernommen und damit einen Entscheid überflüssig gemacht. Dieses Vorgehen „hebelt das Recht des Volkes zu einer eigenständigen Gesetzgebung aus“, klagte Maier schon im Juli im Landtag. Seine Anwälte schreiben nun: „Der Landtag kann ein Volksbegehren nicht optimieren, ergänzen oder nachträglich abändern. Er kann es nur in Gänze unverändert annehmen oder ablehnen oder einen Gegenentwurf dem Volk zur Entscheidung vorlegen.“

Die AfD hält mehrere der neuen Normen für verfassungswidrig. So werde das Recht auf Eigentumsfreiheit eingeschränkt, etwa wegen der Mahd: „Der Eigentümer kann nicht mehr selbstbestimmt entscheiden, ob er – wohlgemerkt, auf seinem eigenen, ihm gehörenden Grundstück – bei der Mahd auf Grünlandflächen von außen nach innen mäht.“ „Radikalverbote“ seien „erkennbar unverhältnismäßig“.

Ob die AfD (und eine parallele Popularklage zweier Bürger) Chancen haben, ist von außen kaum seriös zu beurteilen. „Wir halten das für aussichtsreich“, sagt Maier. Mehrfach schon hatten die obersten Richter zu Ungunsten der Staatsregierung entschieden, etwa beim Fragerecht der Opposition oder in der Verwandtenaffäre. So oder so dürfte eine Entscheidung erst in einigen Monaten fallen. Die AfD lässt offen, ob sie einen Eilantrag stellt.

CHRISTIAN DEUTSCHLÄNDER

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