Würzburg – Sie wirkten so erleichtert. Als Annegret Kramp-Karrenbauer, Malu Dreyer und Markus Söder am Sonntag vor die Kameras traten, durften die Chefs von CDU, SPD und CSU endlich eine Einigung zur Grundrente verkünden. Die Laune war prächtig. Nicht nur weil es vorher Erdbeereis gab, sondern auch, weil es nach neun Monaten Streit endlich an die Umsetzung gehen konnte.
Doch genau dabei droht nun Sand ins Getriebe zu geraten. Die Rentenversicherung, die diese Umsetzung übernehmen soll, hat gestern Bedenken geäußert, ob der anvisierte Zeitplan für das Vorhaben machbar ist. „Angesichts mehrerer Millionen laufender Renten, die zu prüfen wären, ist der relativ kurze Zeitraum bis zum 1. Januar 2021 für Entwicklung und Einsatz einer voll automatisierten Lösung problematisch“, sagte Präsidentin Gundula Roßbach. Zumal man mit der konkreten Arbeit ja erst beginnen könne, wenn das Gesetzesverfahren abgeschlossen ist.
Das Problem: Weil die Grundrente nicht nur bekommen soll, der 35 Jahre angestellt war, sondern auch für selbstständige Tätigkeiten, Kindererziehung, Krankheitszeiten oder Pflege Beitragsjahre angerechnet werden, ist die Prüfung kompliziert. „Anders als beim Rentenzugang, wo wir jährlich rund 1,6 Millionen Anträge bearbeiten, geht es hier um den Bestand von rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern“, sagte Roßbach. Aus dieser Masse müsse die Rentenversicherung diejenigen herausfiltern, die Anspruch haben. Schon die Zahl der Fälle mache es da nötig, dass das Verfahren automatisch laufe. Das aber sei schon deshalb schwierig, weil die teils schon sehr alten Bestandskonten möglicherweise nicht alle relevanten Informationen erhalten – man denke allein an die in der DDR erworbenen Ansprüche.
Und das ist nicht die einzige Schwierigkeit. „Vor Probleme stellen wird uns auch die vorgesehene Prüfung der Einkommen der Bezieher einer Grundrente und gegebenenfalls auch ihrer Partner“, sagte Roßbach. Denn eine solche Einkommensprüfung gibt es bei der Rentenversicherung bislang gar nicht. Der Familienstand ist bisher nicht von Bedeutung, die Konten von Ehepartnern sind nicht verknüpft. Es bräuchte deshalb eine elektronische Übermittlung der Daten, zum Beispiel durch die Meldebehörden.
Auch Daten zur Höhe der Einkommen hat die Rentenversicherung nicht. Deshalb hat die Koalition bereits einen Datenaustausch mit den Finanzbehörden vorgesehen. „Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang darauf, dass solche gesetzlichen Regelungen der Zustimmung des Bundesrats bedürfen“, sagte Roßbach. Und wenn der elektronische Datenaustausch nicht rechtzeitig steht, müsste die Rentenversicherung selbst ran. Dann, so Roßbach, „gehen wir von einem Mehrbedarf von mehreren tausend zusätzlichen Stellen aus“.
Auch was die Finanzierung angeht, gibt es bei der Rentenversicherung Befürchtungen. Es sei nicht klar, ob es die Transaktionssteuer überhaupt geben werde, aus deren Einnahmen die Grundrente finanziert werden soll, sagte Vorstandsvorsitzender Alexander Gunkel. Und selbst wenn es so komme, sei unklar, ob sie sämtliche Kosten decke. „Wir werden darauf achten, dass die Grundrente von Anfang an in vollem Umfang aus Steuermitteln finanziert wird“, sagte Gunkel. Es dürfe nicht wie bei der Mütterrente in die Beitragskasse gegriffen werden.
Geht es nach Franz Ruland, stellt sich dieses Problem gar nicht. Der langjährige Geschäftsführer der früheren Spitzenorganisation der Rentenversicherungsträger VDR ist überzeugt, dass „die Grundrente, so wie sie jetzt geplant ist, nicht Gesetz wird.“ Er hält das Vorhaben, 1,5 Millionen geringe Renten aufzustocken, nämlich für „verfassungswidrig, ineffizient und ungerecht“, weil es nicht alle Rentner gleich behandle. Das hat er auch in einem Gutachten formuliert, über das die „FAZ“ berichtet. Wie die Rentenversicherung auch weist Ruland zudem darauf hin, dass die Rente auch an EU-Ausländer gezahlt werden müsse, die Versicherungsjahre in Deutschland aufweisen.